Betreff
Sachstandsmitteilung zur höchstrichterlichen Entscheidung zum § 13b BauGB
Vorlage
Pei/BA/598/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

lediglich Kenntnisnahme

 


Sachverhalt:

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13 b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Der im Verfahren beklagte Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Kernpunkt ist, dass der nationale Gesetzgeber mit dem § 13b BauGB von vornherein erhebliche Umweltauswirkungen ausschließt (Planung ohne Umweltprüfung), was aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes gegen Unionsrecht verstößt.

 

Der Bebauungsplan Nr.4 „Sandkuhlskoppel“ der Gemeinde Peissen wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. In diesem sind aktuell 3 Grundstücke noch nicht bebaut, wobei eines dieser Grundstücke bereits veräußert ist. Das Planverfahren ist insgesamt abgeschlossen und die einjährige Rügefrist bereits abgelaufen.

Nach den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Innenministeriums Schleswig-Holstein spricht einiges dafür, dass ein unter europarechtlichen Gesichtspunkten fehlerhaft aufgestellter „§13b-Plan“ in den Anwendungsbereich des § 215 BauGB fällt. Danach wäre der Fehler, wenn er nicht binnen Jahresfrist gerügt worden ist, nach Maßgabe des § 215 BauGB unbeachtlich und der § 13b-Plan wirksam. Dies würde für den B-Plan 4 der Gemeinde Peissen zutreffen.

Die Anwendbarkeit des § 215 BauGB im Kontext der Entscheidung des BVerwG wird man aber erst nach Auswertung der zwischenzeitlich vorliegenden Urteilsgründe sicher beurteilen können.

Die finalen Handlungsempfehlungen sind abzuwarten.

Sollte bis dahin die Absicht bestehen ein Grundstück zu veräußern, bzw. ein Bauherr ein Genehmigungsfreistellungsverfahren einleiten wollen, wird vorab um Kontaktaufnahme mit der Amtsverwaltung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen: