Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Kaa/AfF/356/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschlie?t,

die Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden ?nderungen ?.. zu erlassen (Alternative B).


Sachverhalt und Rechtslage:

Gem?? ? 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde f?r jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gem?? ? 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine f?nfj?hrige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

Mit der Ver?ffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein f?r das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss f?r die Haushalts- und Finanzplanung f?r die n?chsten vier Jahre gegeben.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/KommunaleFinanzen/KommunalesHaushaltsrecht/Haushaltsreform/Downloads/regelungen/Haushaltserlass.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Der Haushaltserlass enth?lt neben wichtigen Rahmendaten f?r die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

Die Berechnungsgrundlagen f?r die Gew?hrung der Schl?sselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Fl?chenfaktor je Gemeindestra?enkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

Die Annahmen bez?glich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unver?ndert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 ? 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schl?sselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung f?r die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von h?chstens 3% zugrunde gelegt.

?Die hohe Inflation tr?gt dazu bei, dass die Ertr?ge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuersch?tzung aus dem Mai 2023 werden die Ertr?ge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich h?her sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausf?llt als nach der vorangehenden Steuersch?tzung. Dem gegen?ber stehen erh?hte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterh?hungen im Rahmen des Tarifabschlusses f?r Bund und Kommunen. F?r die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Ertr?ge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenw?rtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von gro?en Unsicherheiten gepr?gt.? (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

Die Gewerbesteuerumlage betr?gt unver?ndert 35%.

Der Umlagesatz f?r die Kreisumlage betr?gt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz f?r die Amtsumlage betr?gt 20,5 % gem?? Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

Die Schl?sselzahlen f?r die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie f?r die Verteilung der bedarfsunabh?ngigen Leistungen nach ? 32 FAG werden f?r die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden die derzeit noch g?ltigen Schl?sselzahlen zugrunde gelegt.

Und nun zur Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Kaaks:

Der Ergebnisplan schlie?t voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in H?he von 51.000 Euro ab.

Der Ergebnisplan wird durch die Kosten f?r umfangreiche Unterhaltungsma?nahmen belastet:

  • Ert?chtigung des L?schwasserteiches (14.000 Euro)
  • Uferbefestigung an der Bekau (15.000 Euro)

Au?erdem wird der gemeindliche Haushalt durch weiter steigende Schulkostenbeitr?ge und durch eine Erstattung an das Amt stark belastet.

Die Haltefrist f?r die bei der Schleswig-Holstein Netz AG erworbenen Aktien endet im kommenden Jahr. Im Fr?hjahr 2024 werden die Aktion?re ein neues Beteiligungsangebot erhalten. Aufgrund des dann vorliegenden Angebots gilt es zu entscheiden, ob die Gemeinde sich weiter am Verm?gen des Energieversorgers beteiligen m?chte. Die K?ndigungsfrist wurde bis zum 15.06.2024 verl?ngert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich weiter beteiligt und das f?r Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Darlehen in H?he von 324.000 Euro (s. Finanzplan) umschuldet.

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsr?cklage kann ab 2024 ein ?fiktiver Haushaltsausgleich? erzielt werden.

Im Entwurf f?r den Finanzplan 2024 sind folgende investive Ma?nahmen geplant:

  • Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm?gens f?r die Freiwillige Feuerwehr (30.000 Euro)
  • Planung und Ausschreibung des Neubaus eines Feuerwehrger?tehauses (135.000 Euro)
  • Umr?stung/Einbau einer neuen Heizung im ?Wildwechsel? (100.000 Euro)
  • Fortsetzung der Erschlie?ung des B-Plan-Gebietes Nr. 4a (15.000 Euro)
  • Umschuldung des Kommunaldarlehens f?r die Finanzierung des Aktienerwerbs

Durch den Verkauf von drei Baugrundst?cken sollen Einnahmen in H?he von 200.000 Euro erzielt werden.

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 1,74 Mio. Euro f?r den Neubau eines Feuerwehrger?tehauses veranschlagt. Hierf?r bedarf es einer Verpflichtungserm?chtigung gem?? ? 84 GO. Au?erdem werden in 2025 40.000 Euro f?r die Wiederholungspr?fung des Schmutzwasserhauptkanals und 200.000 Euro in 2026 f?r die Sanierung des Saarener Weges veranschlagt.

Die Kosten f?r die Enderschlie?ung des B-Plan-Gebietes Nr. 4a, die voraussichtlich in 2026 entstehen, sind im 1. Entwurf des Haushaltplanes noch nicht ber?cksichtigt.

F?r die Erstellung einer Chronik f?r die Gemeinde Kaaks wird ein neues Besch?ftigungsverh?ltnis mit einem Chronisten begr?ndet. Daraus resultiert eine Erh?hung der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen um 0,11 Stellen.

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde k?nnen Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form ?ber folgenden Link

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=10&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1&verwaltung=1

anschauen. Auf der entsprechenden Seite finden Sie auch eine Bedienungsanleitung.



Anlage: Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung.