Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Huj/AfF/358/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/KommunaleFinanzen/KommunalesHaushaltsrecht/Haushaltsreform/Downloads/regelungen/Haushaltserlass.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3% zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20,5 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden die derzeit noch gültigen Schlüsselzahlen zugrunde gelegt.

 

Und nun zur Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Huje:

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 248.800 Euro ab.

Dieses hohe Defizit wird ausschließlich durch die Folgen der außerordentlich hohen Finanzkraft der Gemeinde verursacht: Die Gemeinde zahlt deshalb einerseits erheblich höhere Umlagen (Kreisumlage, Amtsumlage, Kindergarten Löwenzahn) und erhält andererseits keine (allgemeine) Schlüsselzuweisung. Aufgrund der hohen Finanzkraft in dem für den kommunalen Finanzausgleich maßgebenden Zeitraum (01.07.2022 – 30.06.2023) muss die Gemeinde gemäß § 29 FAG eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von ca. 470.000 Euro zahlen, die je zur Hälfte dem Kreis Steinburg und dem Land zustehen.

 

Der Ergebnisplan wird zudem durch die Kosten für umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen belastet: Für die Sanierung von Gemeindewegen werden 53.000 Euro und für die Erneuerung der Zaunanlage am Feuerlöschteich werden 10.000 Euro veranschlagt.

 

Die Haltefrist für die bei der Schleswig-Holstein Netz AG erworbenen Aktien endet im kommenden Jahr. Im Frühjahr 2024 werden die Aktionäre ein neues Beteiligungsangebot erhalten. Aufgrund des dann vorliegenden Angebots gilt es zu entscheiden, ob die Gemeinde sich weiter am Vermögen des Energieversorgers beteiligen möchte. Die Kündigungsfrist wurde bis zum 15.06.2024 verlängert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich weiter beteiligt und das für Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Darlehen umschuldet. In Anbetracht der vorhandenen liquiden Mittel könnte die Gemeinde auf eine Fremdfinanzierung verzichten. Zu gegebener Zeit könnte über eine Nachtragshaushaltsplanung nachgesteuert werden.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann ab 2024 ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

  • Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für Brandschutzzwecke (12.000 Euro)
  • Fortsetzung der Sanierung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation; Aufstellung von Sanierungskonzepten (46.000 Euro)
  • Erweiterung der vorhandenen Straßenbeleuchtung; Ankauf von Wegeflächen für den Rundwanderweg (9.000 Euro)

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=9&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1

anschauen. Auf der entsprechenden Seite finden Sie auch eine Bedienungsanleitung.

 

Bisher beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (s. § 4 der Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen.

 


Anlage: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung.