Betreff
Gemeindeeigenes Objekt Geestkamp 48
Vorlage
Kle/BA/602/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

a)

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie?en, eine m?gliche Ver?u?erung des Objektes durch die Amtsverwaltung pr?fen zu lassen.

alternativ

b)

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie?en, dass das Objekt weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll.

Folgende Ma?nahmen sollen ergriffen werden:

?


Sachverhalt:

Die Gemeinde Kleve befasst sich seit geraumer Zeit mit der m?glichen Sanierung des gemeindlichen Objektes Geestkamp 48.

Auf Empfehlung des Bauausschusses hat die Gemeindevertretung Kleve beschlossen ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen, welches auf der Sitzung des Bauausschusses durch das beauftragte B?ro vorgestellt werden soll.

Neben m?glichen grundliegenden Sanierungsma?nahmen wurde in den gemeindlichen Gremien der Wunsch/die Absicht nach weiteren Ma?nahmen ge?u?ert, allerdings ohne einen Beschluss zur Durchf?hrung von Ma?nahmen zu fassen. Hierzu geh?ren u.a. ein Fahrradschuppen, ein M?llsammelplatz, die Balkonsanierung und die grds. Sanierung von Wohnungen (K?chen und B?der).

Im Rahmen einer Sitzung wurde aus Reihen der Gemeinde der Vorschlag unterbreitet, das Geb?ude zu ver?u?ern und insofern keine hohen Investitionen mehr zu t?tigen. Begr?ndet wurde dies damit, dass das Geb?ude urspr?nglich als Rentnerwohnheim errichtet wurde, zwischenzeitlich aber die H?lfte der Wohnungen nicht mehr an Rentner vermietet ist. Es wurde gem. Protokoll noch der Hinweis gegeben, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei Mietwohnungen vorzuhalten.

?ber die Option des Verkaufes sollte gem. Protokoll in der Fraktion beraten werden.

Es wird vorgeschlagen sich zun?chst grunds?tzlich damit auseinandersetzen, ob die Gemeinde weiterhin Mietraum zur Verf?gung stellen m?chte bzw. das Objekt ggfs. ver?u?ern m?chte.

F?r den Fall, dass sich die Gemeinde daf?r entscheidet, dass das Objekt im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll wird angeregt auch wirtschaftliche Aspekte in die Abw?gung ?ber den Sanierungsumfang mit einzubeziehen (wann amortisiert sich welche Ausgabe?).

Zudem sollten F?rderm?glichkeiten gepr?ft werden.


Finanzielle Auswirkungen:

k?nnen erst nach der Beratung definiert werden.