Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, mit der
Stadtwerke Itzehoe GmbH den Wegenutzungsvertrag Gas auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfes abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den
Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt und Begründung:
Der mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH über die Dauer von 20
Jahren abgeschlossene Wegenutzungsvertrag wird am 29.02.2024 auslaufen.
Dieses wurde im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) am 08.08.2022 bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden Unternehmen, die am
Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages interessiert sind, unter
Fristsetzung bis zum 30.11.2022 gebeten, ihr Interesse zu bekunden.
Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat die Stadtwerke Itzehoe GmbH ihr
Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet.
Weitere
Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor, so dass
der Vertrag ohne Auswahlverfahren mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH geschlossen
werden kann.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen (s. § 14 des Wegenutzungsvertrages). Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.
Finanzielle Auswirkungen:
Anders als die Konzessionsabgabe
für Strom ist die Konzessionsabgabe für
Gas quantitativ nicht bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im
vergangenen Haushaltsjahr Euro 700 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für
Strom hingegen 6.000 Euro (gerundet).
Die Höhe der Konzessionsabgabe
richtet sich nach den Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den
Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen.
Als Folge
der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ist davon auszugehen, dass diese
Einnahmequelle weiter an Bedeutung verliert.
Anlage: Wegenutzungsvertrag für das
Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Gemeinde Bekmünde
(Gaskonzessionsvertrag) in der Entwurfsfassung