Betreff
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung
Vorlage
Hst/AfF/366/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH einen Wegenutzungsvertrag auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfs abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.


Sachverhalt:

Der bestehende mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH abgeschlossene Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung stammt aus dem Jahr 2004 und läuft
am 29.02.2024 aus. Die Gemeinde hat dies durch Veröffentlichung im elektronischen Bun-
desanzeiger vom 08.08.2022 bekannt gegeben und um schriftliche Interessensbekundungen
für den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages

Interesse an dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages hat lediglich der bisherige Vertragspartner, die Stadtwerke Itzehoe GmbH, bekundet. Die Durchführung eines aufwendigen Vergabeverfahrens erübrigt sich deshalb.

 

Der Vertragsentwurf entspricht in den wesentlichen Inhalten dem Standardvertrag, der zwischen den Gemeinden und der Schleswig-Holstein Netz AG abgeschlossen wird.

Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt; insoweit besteht kein Handlungsspielraum.

 

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen (s. § 14 des Wegenutzungsvertrages). Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Anders als die Konzessionsabgabe für Strom ist die Konzessionsabgabe für Gas quantitativ nicht bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im vergangenen Haushaltsjahr Euro 7.100 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für Strom hingegen 35.300 Euro (gerundet).

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Als Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ist davon auszugehen, dass diese Einnahmequelle für die Kommunen weiter an Bedeutung verliert.

 


Anlage: Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Gemeinde Heiligenstedten (Gaskonzessionsvertrag) in der Entwurfsfassung