Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH einen Wegenutzungsvertrag auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfs abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Der bestehende mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH abgeschlossene
Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung stammt aus dem Jahr 2004 und läuft
am 29.02.2024 aus. Die Gemeinde hat dies durch
Veröffentlichung im elektronischen Bun-
desanzeiger vom 08.08.2022 bekannt gegeben und um
schriftliche Interessensbekundungen
für den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages
Interesse an dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages hat
lediglich der bisherige Vertragspartner, die Stadtwerke Itzehoe GmbH, bekundet.
Die Durchführung eines aufwendigen Vergabeverfahrens erübrigt sich deshalb.
Der Vertragsentwurf entspricht in den wesentlichen Inhalten
dem Standardvertrag, der zwischen den Gemeinden und der Schleswig-Holstein Netz
AG abgeschlossen wird.
Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt;
insoweit besteht kein Handlungsspielraum.
Die Laufzeit
des Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre.
Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und
zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen (s. § 14 des
Wegenutzungsvertrages). Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2
Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die
Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.
Finanzielle Auswirkungen:
Anders als die Konzessionsabgabe
für Strom ist die Konzessionsabgabe für
Gas quantitativ nicht bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im
vergangenen Haushaltsjahr Euro 7.100 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für
Strom hingegen 35.300 Euro (gerundet).
Die Höhe der Konzessionsabgabe
richtet sich nach den Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den
Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen.
Als
Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ist davon auszugehen, dass diese
Einnahmequelle für die Kommunen weiter an Bedeutung verliert.
Anlage: Wegenutzungsvertrag
für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Gemeinde
Heiligenstedten (Gaskonzessionsvertrag) in der Entwurfsfassung