Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kaaks stimmt der Neugründung der
Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein
Netz AG zu.
Sachverhalt
und Begründung:
Die Gemeinde
hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz). Auf den
Informationsveranstaltungen im September/Oktober 2023 wurde den Kommunen ein
Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt. Dies beinhaltet auch
die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige
Tochtergesellschaft der SH Netz zum 01.07.2024.
Vor dem
Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der
Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der
sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll
eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und
unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.
Dazu wird
der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese
100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese
Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in
Schleswig-Holstein, während die SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding
einnimmt.
Das Ergebnis
der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an
die SH Netz abgeführt werden.
Die Stellung
der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht
beeinträchtigt. Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der SH Netz
sollen zukünftig auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft
erhalten. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen SH Netz und
HanseWerk wird von der Ausgliederung ebenfalls nicht beeinflusst. Es entsteht
keine Nachschusspflicht für die Anteilseigner.
Die
wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen
Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich.
Das Modell
ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird
auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.
Die Umsetzung bedarf der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.