Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
Loh/AfF/392/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 gemäß tabellarischer Übersicht geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lohbarbek für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

Die von der bisherigen Bürgermeisterin seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung (Anfang Juni) bewilligten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 6.731,45 Euro (s. Anlage).

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen gewährleistet. Die Ausgaben für die Anschaffungen für das Dorfgemeinschaftshaus werden zu 100 % durch Zuwendungen gedeckt.

 


Anlagenverzeichnis:

Tabellarische Darstellung der im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen