Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 gemäß
tabellarischer Übersicht geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können
im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lohbarbek für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von der bisherigen Bürgermeisterin seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung (Anfang Juni) bewilligten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 6.731,45 Euro (s. Anlage).
Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist im
Rahmen der Gesamtdeckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen
gewährleistet. Die Ausgaben für die Anschaffungen für das Dorfgemeinschaftshaus
werden zu 100 % durch Zuwendungen gedeckt.
Anlagenverzeichnis:
Tabellarische Darstellung der im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen