Betreff
Europawahl am 09. Juni 2024
Vorlage
Kaa/Ord/857/2023
Aktenzeichen
OA-110-Wi
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschlie?t, die Aufgaben des Wahlvorstandes anl?sslich der Europawahl am 09. Juni 2024 selbst wahrzunehmen.

Die Funktionen im Wahlvorstand werden wie folgt besetzt:

Wahlvorsteher/in:

stellv. Wahlvorsteher/in:

Schriftf?hrer/in:

stellv. Schriftf?hrer/in:

1. Beisitzer/in:

2. Beisitzer/in:

3. Beisitzer/in:

4. Beisitzer/in:

5. Beisitzer/in:

6. Beisitzer/in:

Das Wahllokal soll in der nachfolgenden R?umlichkeit eingerichtet werden:

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Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in H?he von 25,00 bzw. 35,00 ?.

Abstimmergebnis:

?


Sachverhalt:

Am Sonntag, den 09. Juni 2024, wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europawahl durchgef?hrt. Hierf?r ist nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes (EuWG) und der Europawahlordnung (EuWO) ein Wahlvorstand zu bilden und ein Wahllokal zu benennen.

Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und weiteren als Beisitzerinnen oder als Beisitzern berufenen Wahlberechtigten. Aus Organisationsgr?nden sollte der gesamte Wahlvorstand aus nicht weniger als acht Personen bestehen. W?hrend der Wahlhandlung m?ssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die/der Wahlvorsteher/in und die/der Schriftf?hrer/in oder ihre jeweiligen Stellvertreter/innen, anwesend sein.

Den Mitgliedern der Wahlvorst?nde kann nach den Vorschriften der Europawahlordnung f?r den Wahltag ein Erfrischungsgeld in H?he von 35,00 ? f?r den Vorsitzenden und 25,00 ? f?r die ?brigen Mitglieder gew?hrt werden


Finanzierung:

Durch die Ausf?hrung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die notwendigen finanziellen Mittel werden zentral im Amtshaushalt 2024 zur Verf?gung gestellt.