Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Aufgaben des Wahlvorstandes anlässlich der
Europawahl am 09. Juni 2024 selbst wahrzunehmen.
Die
Funktionen im Wahlvorstand werden wie folgt besetzt:
Wahlvorsteher/in: |
stellv. Wahlvorsteher/in: |
Schriftführer/in:
|
stellv. Schriftführer/in: |
1. Beisitzer/in: |
2. Beisitzer/in: |
3. Beisitzer/in: |
4. Beisitzer/in: |
5. Beisitzer/in: |
6. Beisitzer/in: |
Das
Wahllokal soll in der nachfolgenden Räumlichkeit eingerichtet werden:
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Die Mitglieder des
Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 bzw. 35,00 €.
Abstimmergebnis:
Sachverhalt:
Am Sonntag, den 09.
Juni 2024, wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europawahl
durchgeführt. Hierfür ist nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes (EuWG)
und der Europawahlordnung (EuWO) ein Wahlvorstand zu bilden und ein Wahllokal
zu benennen.
Der Wahlvorstand
besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin
oder einem Stellvertreter und weiteren als Beisitzerinnen oder als Beisitzern
berufenen Wahlberechtigten. Aus Organisationsgründen sollte der gesamte
Wahlvorstand aus nicht weniger als acht Personen bestehen. Während der
Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes,
darunter die/der Wahlvorsteher/in und die/der Schriftführer/in oder ihre
jeweiligen Stellvertreter/innen, anwesend sein.
Den Mitgliedern der
Wahlvorstände kann nach den Vorschriften der Europawahlordnung für den Wahltag
ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für
die übrigen Mitglieder gewährt werden
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die notwendigen
finanziellen Mittel werden zentral im Amtshaushalt 2024 zur Verfügung gestellt.