Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschlie?t, die Aufgaben des Wahlvorstandes anl?sslich der
Europawahl am 09. Juni 2024 selbst wahrzunehmen.
Die
Funktionen im Wahlvorstand werden wie folgt besetzt:
Wahlvorsteher/in: |
stellv. Wahlvorsteher/in: |
Schriftf?hrer/in:
|
stellv. Schriftf?hrer/in: |
1. Beisitzer/in: |
2. Beisitzer/in: |
3. Beisitzer/in: |
4. Beisitzer/in: |
5. Beisitzer/in: |
6. Beisitzer/in: |
Das
Wahllokal soll in der nachfolgenden R?umlichkeit eingerichtet werden:
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Die Mitglieder des
Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in H?he von 25,00 bzw. 35,00 ?.
Abstimmergebnis:
?
Sachverhalt:
Am Sonntag, den 09.
Juni 2024, wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europawahl
durchgef?hrt. Hierf?r ist nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes (EuWG)
und der Europawahlordnung (EuWO) ein Wahlvorstand zu bilden und ein Wahllokal
zu benennen.
Der Wahlvorstand
besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin
oder einem Stellvertreter und weiteren als Beisitzerinnen oder als Beisitzern
berufenen Wahlberechtigten. Aus Organisationsgr?nden sollte der gesamte
Wahlvorstand aus nicht weniger als acht Personen bestehen. W?hrend der
Wahlhandlung m?ssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes,
darunter die/der Wahlvorsteher/in und die/der Schriftf?hrer/in oder ihre
jeweiligen Stellvertreter/innen, anwesend sein.
Den Mitgliedern der
Wahlvorst?nde kann nach den Vorschriften der Europawahlordnung f?r den Wahltag
ein Erfrischungsgeld in H?he von 35,00 ? f?r den Vorsitzenden und 25,00 ? f?r
die ?brigen Mitglieder gew?hrt werden
Finanzierung:
Durch die Ausf?hrung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die notwendigen
finanziellen Mittel werden zentral im Amtshaushalt 2024 zur Verf?gung gestellt.