Betreff
Europawahl am 09. Juni 2024
Vorlage
Moo/Ord/862/2023
Aktenzeichen
OA-110-Wi
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgaben des Wahlvorstandes anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 selbst wahrzunehmen.

 

Die Funktionen im Wahlvorstand werden wie folgt besetzt:

 

Wahlvorsteher/in:

stellv. Wahlvorsteher/in:

Schriftführer/in:

stellv. Schriftführer/in:

1. Beisitzer/in:

2. Beisitzer/in:

3. Beisitzer/in:

4. Beisitzer/in:

5. Beisitzer/in:

6. Beisitzer/in:

 

 

Das Wahllokal soll in der nachfolgenden Räumlichkeit eingerichtet werden:

 

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Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 bzw. 35,00 €.

 

Abstimmergebnis:

 

 


Sachverhalt:

Am Sonntag, den 09. Juni 2024, wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Europawahl durchgeführt. Hierfür ist nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes (EuWG) und der Europawahlordnung (EuWO) ein Wahlvorstand zu bilden und ein Wahllokal zu benennen.

 

Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und weiteren als Beisitzerinnen oder als Beisitzern berufenen Wahlberechtigten. Aus Organisationsgründen sollte der gesamte Wahlvorstand aus nicht weniger als acht Personen bestehen. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die/der Wahlvorsteher/in und die/der Schriftführer/in oder ihre jeweiligen Stellvertreter/innen, anwesend sein.

 

Den Mitgliedern der Wahlvorstände kann nach den Vorschriften der Europawahlordnung für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.   

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die notwendigen finanziellen Mittel werden zentral im Amtshaushalt 2024 zur Verfügung gestellt.