Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
Hstk/AfF/393/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss/Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.


Sachverhalt und Rechtslage:

Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

 

Die Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 18.525,25 €. Die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in Höhe von 16.296,50 Euro für den Kostenausgleich nach dem Kindertagesstättenförderungsgesetz (KiTaG)wurden bereits am 16.03.2023 von der Gemeindevertretung genehmigt. Es wurde versäumt, diese bei der Nachtragshaushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, z. B. höheres Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.


Anlage: Haushaltsüberschreitungen 2023 (tabellarische Übersicht)