Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss/Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können
im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedten für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem Bürgermeister seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 1.134,38 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik, z. B. durch das höhere Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.
Anlage: Haushaltsüberschreitungen 2023 (tabellarische Übersicht)