Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
Bekd/AfF/396/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 gemäß tabellarischer Übersicht geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bekdorf für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 3.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

 

Die von dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 946,59 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen gewährleistet.

 


Anlagenverzeichnis:

Tabellarische Darstellung der im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen