Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 gemäß
tabellarischer Übersicht geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können
im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bekdorf für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 3.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 946,59 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen gewährleistet.
Anlagenverzeichnis:
Tabellarische
Darstellung der im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen