Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Meh/AfF/406/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3% zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

 

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20,0 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die derzeit geltenden Höchstbeträge der zu versteuernden Einkommensbeträge von bis zu 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro erhöht werden.

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link: https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=14&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1 anschauen.

 

Im Ergebnisplan 2024 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

  • Fortführung der Renovierungsarbeiten im Vereinsheim,
    z. B. Deckenarbeiten im Duschbereich, Installation einer Akustikdecke (9.000 Euro)
  • Umsetzung Kanalsanierungskonzept Schmutzwasser im Roboterverfahren (Haushaltsrest aus 2023 i. H. v. rd. 46.300 Euro)
  • Umsetzung Kanalsanierungskonzept Niederschlagswasser im Roboterverfahren (51.000 Euro zzgl. Haushaltsrest aus 2023 i. H. v. rd. 40.600 Euro)
  • Entschlammung des Regenrückhaltebeckens (20.000 Euro) - Die Aufwendungen sind durch die Auflösung einer Rückstellung gedeckt
  • Beauftragung einer externen Firma zur Unterstützung des Gemeindearbeiters (12.000 Euro)

Eine weitere besonders hohe Belastung für den gemeindlichen Haushalt stellen die steigenden Energiekosten dar. Im Vergleich zum Vorjahr werden 2024 rd. 9.400 Euro Mehrkosten für die Gasversorgung erwartet. Außerdem kommt es, insbesondere aufgrund höherer Schülerzahlen sowie gestiegener Sachkosten, im Vergleich zur Vorjahresplanung zu erheblich höheren Schulkostenbeiträgen bei den Grundschulen (+ 33.000 Euro).

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 211.100 Euro erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Der Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.

 

Im Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

·         Diverse Ersatzbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr,
z. B. Einsatzkleidung u. Atemschutzgeräte (insgesamt 13.000 Euro)

·         Fortführung des Neubaus des Feuerwehrgerätehaus (Haushaltsrest aus Vorjahren i. H. v. rd. 1.010.000 Euro)

·         Herstellung von PKW-Stellplätzen am Vereinsheim (10.000 Euro)

·         Umsetzung Kanalsanierungskonzept Schmutzwasser (23.000 Euro zzgl. Haushaltsrest aus 2023 i. H. v. rd. 112.800,00 Euro)

·         Umsetzung Kanalsanierungskonzept Niederschlagswasser (115.000 Euro zzgl. Haushaltsrest aus 2023 i. H. v. rd. 94.000 Euro)

·         Beschaffung eines neuen Spielgerätes für den gemeindlichen Spielplatz (10.000 Euro) – Fördermittel sollen bei der AktivRegion beantragt werden.

Aufgrund der bereits gebildeten sowie der im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 zu bildenden Haushaltsreste, ist jedoch ein erheblicher Teil der liquiden Mittel der Gemeinde gebunden und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.

 

Insbesondere der geplante Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie die Investitionsmaßnahmen im Abwasserbereich stellen die Gemeinde vor finanzielle Herausforderungen. Die Gemeinde verfügt für die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen über nicht ausreichend liquide Mittel, sodass eine Fremdfinanzierung erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2023 war aus diesem Grund die Aufnahme eines Darlehens in Höhe vom 1.220.000 Euro vorgesehen. Dies entspricht der sog. Kreditobergrenze. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.01.2023 in voller Höhe erteilt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (hier Ende 2024). Derzeit ist davon auszugehen, dass die Aufnahme von Fremdmitteln in der Mitte des Jahres 2024 erfolgen wird. Die Gemeinde hat die Möglichkeit über einen Betrag in Höhe von insgesamt 915.000 Euro zinsgünstige Darlehen aus dem Kommunalen Investitionsfonds in Anspruch zu nehmen.

 

Auf Grundlage der aktuellen Planung kann auch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von 189.200 Euro erwartet. Im Folgejahr wird ebenfalls ein Fehlbetrag erwartet. Die Tilgungsleistungen werden aus dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erbracht. Folglich muss es das Bestreben der Gemeinde sein, an dieser Stelle einen Überschuss mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (derzeit 4.100 Euro für bestehende Darlehen; zzgl. voraussichtliche Tilgung des zusätzlichen Darlehens) zu erwirtschaften.

 

Es ist davon auszugehen, dass das Jahresergebnis 2023 deutlich besser ausfällt als im Rahmen der Planung angenommen. Einige der geplanten Vorhaben wurden nicht oder nicht vollumfänglich durchgeführt. Darüber hinaus ist es bei einigen Aufwendungen zu Einsparungen gekommen, sodass der Bestand der liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2024 – entgegen der Darstellung im Finanzplan –voraussichtlich nicht vollständig aufgezehrt sein wird.

 

Gleichwohl sollte die Gemeinde ihre Ein- und Ausgaben dringend kritisch überprüfen und Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung der Haushaltssituation vornehmen. Insbesondere im Hinblick auf bevorstehende Investitionsmaßnahmen und dem damit einhergehenden Verschuldungsgrad sowie der mittelfristigen Entwicklung der Liquidität, sollte die Gemeinde sich weiterhin intensiv mit der Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z. B. weitere Erhöhung der Hebesätze) beschäftigen.