Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Ott/AfF/407/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4 % und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2 % steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3 % zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

 

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 %.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33 % und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 21 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die derzeit geltenden Höchstbeträge der zu versteuernden Einkommensbeträge von bis zu 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro erhöht werden.

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link: https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=17&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1&verwaltung=1

anschauen.

 

Im Ergebnisplan 2024 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

·         Flächensondierung für wohnbauliche Entwicklung (10.000 €)

·         Renovierung einer Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft (16.500 €)

·         Reparatur eines Pumpwerks (11.300 €)

·         Fortführung der Robotersanierung im Bereich Schmutzwasserbeseitigung (HH-Rest aus VJ: rd. 38.500 €)

·         Diverse Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung, u. a. Erneuerung der Spundwände im Regenrückhaltebecken (insgesamt 52.000 €)

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 66.400 Euro erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Erfreulicherweise sind in den Folgejahren jedoch wieder positive Jahresergebnisse zu erwarten.

 

Im Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

·         Umsetzung des „Sanierungsfahrplans“ sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage zur energetischen Optimierung des Füerwehr- un Dörpshuus (insgesamt 38.000 €)

·         Fortführung Kanalsanierung im Bereich Schmutzwasser (HH-Rest aus VJ: rd. 23.900 €)

·         Errichtung einer Zaunanlage am Regenrückhaltebecken (25.000 €)

 

Erfreulicherweise kann der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich ausgeglichen werden. Es sollte auch weiterhin das Bestreben der Gemeinde sein, einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (= 6.800 Euro) zu erwirtschaften.

 

Gemäß der aktuellen Planung verfügt die Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2024 über einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von rd. 889.200 Euro. Abzuziehen sind hier jedoch die Mittel für die bereits gebildeten sowie für die im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 zu bildenden Haushaltsreste.