Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan und Investitionsplan
Vorlage
Moo/AfF/411/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4 % und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2 % steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3 % zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

 

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 %.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die derzeit geltenden Höchstbeträge der zu versteuernden Einkommensbeträge von bis zu 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro erhöht werden.

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link: anschauen.

 

Im Ergebnisplan 2024 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

·         Ausrichtung einer 777-Jahre Jubiläumsfeier (2.000 €)

·         Fällung von drei Bäumen (rd. 1.000 €)

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.600 Euro erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Der Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.

 

Im Finanzplan 2024 sind folgende besondere investive Maßnahmen geplant:

 

·         Ausgleichspflanzung für die drei Bäume (1.000 €)

·         Sanierung des „Lütten Wegs“ (77.000 € - davon 12.000 € Planungskosten)

·         Erwerb von weiteren 22 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG (121.000 €)

Aufgrund außerordentlich hoher Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2021 verfügte die Gemeinde zeitweise über eine sehr hohe Liquidität. Bei den Gewerbesteuerzahlungen handelte es sich jedoch lediglich um Vorauszahlungen. Unglücklicherweise kam es im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten der Gemeinde zu einer Rückerstattung in Höhe von rd. einem Drittel der Einnahmen aus 2021.

Die im Haushaltsjahr 2021 bestehende verbesserte Finanzkraft hatte erhebliche Auswirkungen auf den Finanzausgleich des Haushaltsjahres 2023 sowie auf die Höhe der Umlagen (u. a. Amts- und Kreisumlage). Die Gemeinde hatte folglich deutlich höhere Auszahlungen zu leisten. Im Übrigen wurde von der Gemeinde im Jahr 2023 eine Finanzausgleichumlage erhoben.

Die vorstehend genannten Faktoren hatten zur Folge, dass sich der Bestand an liquiden Mitteln seit dem 31.12.2021 wieder deutlich verringert hat. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2022 verfügte die Gemeinde über eine Liquidität von 734.103.84 Euro (vgl. Ende 2021: 1.181.623,26 Euro). Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 wird sich der Bestand durch die genannten hohen Auszahlungen weiter verringern.

Aufgrund des für die Gemeinde dennoch verhältnismäßig hohen Bestandes an liquiden Mitteln, war bereits im Haushaltsjahr 2023 der Erwerb von weiteren Aktien der SH-Netz AG vorgesehen. Tatsächlich wurde diese Investitionsmaßnahme nicht umgesetzt. Die Gemeinde möchte sich die Möglichkeit jedoch offenhalten - nunmehr im Frühjahr 2024 - weitere Aktien zu erwerben. Die Mittel sollen daher im Haushaltsplan 2024 erneut bereitgestellt werden. Dies ist im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes bereits berücksichtigt. 

Da die Investitionsmaßnahme im Jahr 2023 nicht erfolgt ist, ist zum Anfang des Haushaltsjahres 2024 - abweichend von der Darstellung im Finanzplan (Entwurf) - mit einem höheren Bestand an liquiden Mitteln zu rechnen. Gleichwohl würde der Erwerb von weiteren Aktien, neben den hohen Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am „Lütten Weg“, für eine weitere deutliche Reduzierung der Liquidität sorgen. Die Gemeinde sollte eine tatsächliche Kaufentscheidung im Frühjahr 2024 folglich mit großer Sorgfalt treffen.