Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.  

schleswig-holstein.de - Kommunales Haushaltrecht - Haushaltserlass 2024

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3% zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20,5 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden die derzeit noch gültigen Schlüsselzahlen zugrunde gelegt.

 

 

Und nun zur Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Bekdorf:

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 32.200 Euro ab.

 

Im Haushaltsjahr 2024 ist die Ausrichtung einer 777-Jahre Jubiläumsfeier mit den Gemeinden Krummendiek und Moorhusen (2.000 €) geplant.

 

Weitere besondere Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Soweit die im Haushaltsplan 2023 für die Aufstellung eines interkommunalen Ortsentwicklungskonzepts veranschlagten Mittel (2.100 Euro) nicht in Anspruch genommen werden, werden die nicht verbrauchten Mittel als Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird die Umlage für die Freiwillige Feuerwehr aufgeteilt in einen Teil für den laufenden Betrieb und einen Investitionskostenzuschuss (für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges).

 

Die Haltefrist für die bei der Schleswig-Holstein Netz AG erworbenen Aktien endet im kommenden Jahr. Im Frühjahr 2024 werden die Aktionäre ein neues Beteiligungsangebot erhalten. Aufgrund des dann vorliegenden Angebots gilt es zu entscheiden, ob die Gemeinde sich weiter am Vermögen des Energieversorgers beteiligen möchte. Die Kündigungsfrist wurde bis zum 15.06.2024 verlängert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich weiter beteiligt und das für Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Darlehen in Höhe von 130.000 Euro (s. Finanzplan) umschuldet.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann ab 2024 ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden (sofern ein positiver Finanzmittelbestand vorhanden ist).

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind

·         der Investitionskostenzuschuss für die Freiwillige Feuerwehr als investive Maßnahmen und

·         die Sanierung des Sammelschachtes in Höhe von 5.000 Euro

(Diese Maßnahme wurde bereits einige Jahre verschoben und bisher als Unterhaltungsaufwand unter 54101.5221000 veranschlagt).

geplant.

 

Gemäß Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über liquide Mittel in Höhe von ca. 192.000 Euro.

 

Im Haushaltsjahr sowie in den dem Haushaltsjahr folgenden Jahren ist kein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwarten.

Gemäß Finanzplan 2024 wird sich der Bestand an liquiden Mitteln somit weiter verringern und am Ende des Haushaltsjahres noch 110.000 Euro betragen.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 0,03 Stellen

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=2&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1

anschauen. Auf der entsprechenden Seite finden Sie auch eine Bedienungsanleitung.

 

Bisher beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (s. § 4 der Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung