Betreff
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG - 4. Runde
hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes zum 18.07.2024
Vorlage
Kaa/BA/614/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschlie?t, den ?berarbeiteten L?rmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der L?rmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die ?ffentlichkeit erh?lt die M?glichkeit der Beteiligung gem. ? 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende ?ffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der aktuellen L?rmkarten aus dem Jahr 2022 sind die L?rmaktionspl?ne im Rahmen der Umsetzung der Umgebungsl?rmrichtlinie 2022/49/EG erneut zu ?berpr?fen. Dies hat alle 5 Jahre, bei Bedarf auch fr?her, zu geschehen. Als Ausnahme erfolgt die ?berpr?fung dieses Mal nach 6 Jahren. Der L?rmaktionsplan der Gemeinde Kaaks wurde zuletzt am 22.03.2018 fristgerecht vor dem 18.07.2018 fortgeschrieben. Die 5 bzw. 6 Jahresfrist der aktuellen ?berpr?fung l?uft bis zum 18.07.2024. Die Gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den ?? 47 a ? f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Aufgrund der Kartierung f?r 2022 wurde eine neue L?rmkarte erstellt. Bei der Berechnung der L?rmkarten werden im ersten Schritt die L?rmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an L?rm insbesondere von einer Stra?e als L?rmquelle ausgeht. Die L?rmemissionen werden vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Stra?enoberfl?che und die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Ber?cksichtigung der Abst?nde, der Schallhindernisse wie Geb?ude, Schallschutzw?nde oder -w?lle die L?rmbelastung errechnet. Die Europ?ische Kommission hat den Mitgliedsstaaten f?r die aktuelle L?rmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben, daher weichen die neuen L?rmkarten von den L?rmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab. F?r die Gemeinde Kaaks ergeben sich dadurch nur geringf?gige Ver?nderungen. Im Bereich Kaaksburg gibt es weiterhin geringe L?rmprobleme durch die BAB 23. Durch das neue Berechnungsverfahren hat sich die Anzahl der betroffenen Personen nun von 10 auf 30 f?r die Dauer von 24 Stunden und von 0 auf 20 f?r die Dauer der Nacht erh?ht.

Eine weitere ?berarbeitung des L?rmaktionsplanes k?nnte jedoch Sinn ergeben, soweit die Gemeinde ?ruhige Gebiete? ausweisen m?chte.

Dieses w?rde bedeuten, dass in diesen Gebieten tags?ber ein L?rmpegel von nicht mehr als 40 db(A) erreicht werden darf. Derartige Gebiete sind der Verwaltung in der Gemeinde Kaaks aufgrund der geografischen Lage jedoch nicht bekannt. In der Vergangenheit hatte sich die Gemeinde Kaaks mit der Ausweisung von ruhigen Gebiet bereits befasst, diese wurden bis heute allerdings nicht ausgewiesen.

Das Ergebnis der L?rmkartierung 2022 ist in den beigef?gten Entwurf des ?berarbeiteten L?rmaktionsplanes eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu beschlie?en. Im Anschluss wird die ?ffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind f?r die Dauer eines Monats im Amtsgeb?ude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen. Anregungen werden entgegengenommen und abgewogen. Im Rahmen einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung ist ?ber die Aufstellung des L?rmaktionsplanes endg?ltig zu beschlie?en. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.

Ziel muss es sein, das Verfahren so zeitig zu beenden, dass eine fristgerechte Meldung bis zum 18.07.2024 an die EU-Kommission erfolgen kann.

Es besteht auch die M?glichkeit die ?berarbeiteten L?rmkarten ?ber das Geoportal Umgebungsl?rm ?ber den Digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen. (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 ? Aktionsplan vom 22.03.2018 (1. ?berpr?fung)

Anlage 2 - Entwurf 2. ?berpr?fung des L?rmaktionsplans 2024

Anlage 3 - Pressemitteilung Dez. 2022

Anlage 4 - L?rmkarte Stra?e tags (LDEN) Nov. 2022

Anlage 5 ? L?rmkarte Stra?e nachts (LN) Nov. 2022