hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes zum 18.07.2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschlie?t,
den ?berarbeiteten L?rmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der L?rmkarten 2022
aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die ?ffentlichkeit
erh?lt die M?glichkeit der Beteiligung gem. ? 47 d Abs. 3 BImSchG durch
entsprechende ?ffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der aktuellen
L?rmkarten aus dem Jahr 2022 sind die L?rmaktionspl?ne im Rahmen der Umsetzung
der Umgebungsl?rmrichtlinie 2022/49/EG erneut zu ?berpr?fen. Dies hat alle 5
Jahre, bei Bedarf auch fr?her, zu geschehen. Als Ausnahme erfolgt die
?berpr?fung dieses Mal nach 6 Jahren. Der L?rmaktionsplan der Gemeinde Kaaks
wurde zuletzt am 22.03.2018 fristgerecht vor dem 18.07.2018 fortgeschrieben.
Die 5 bzw. 6 Jahresfrist der aktuellen ?berpr?fung l?uft bis zum 18.07.2024. Die
Gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den ?? 47 a ? f
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgrund der Kartierung f?r 2022
wurde eine neue L?rmkarte erstellt. Bei der Berechnung der L?rmkarten werden im
ersten Schritt die L?rmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an L?rm
insbesondere von einer Stra?e als L?rmquelle ausgeht. Die L?rmemissionen werden
vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Stra?enoberfl?che und
die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Ber?cksichtigung
der Abst?nde, der Schallhindernisse wie Geb?ude, Schallschutzw?nde oder -w?lle
die L?rmbelastung errechnet. Die Europ?ische Kommission hat den
Mitgliedsstaaten f?r die aktuelle L?rmkartierung neue Berechnungsverfahren
vorgegeben, daher weichen die neuen L?rmkarten von den L?rmkarten aus dem Jahr
2017 deutlich ab. F?r die Gemeinde Kaaks ergeben sich dadurch nur geringf?gige
Ver?nderungen. Im Bereich Kaaksburg gibt es weiterhin geringe L?rmprobleme
durch die BAB 23. Durch das neue Berechnungsverfahren hat sich die Anzahl der
betroffenen Personen nun von 10 auf 30 f?r die Dauer von 24 Stunden und von 0
auf 20 f?r die Dauer der Nacht erh?ht.
Eine weitere ?berarbeitung des
L?rmaktionsplanes k?nnte jedoch Sinn ergeben, soweit die Gemeinde ?ruhige Gebiete?
ausweisen m?chte.
Dieses w?rde bedeuten, dass in
diesen Gebieten tags?ber ein L?rmpegel von nicht mehr als 40 db(A) erreicht werden darf. Derartige Gebiete sind der
Verwaltung in der Gemeinde Kaaks aufgrund der geografischen Lage jedoch nicht
bekannt. In der Vergangenheit hatte sich die Gemeinde Kaaks mit der Ausweisung
von ruhigen Gebiet bereits befasst, diese wurden bis heute allerdings nicht
ausgewiesen.
Das Ergebnis der L?rmkartierung
2022 ist in den beigef?gten Entwurf des ?berarbeiteten L?rmaktionsplanes
eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu beschlie?en. Im Anschluss wird die
?ffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind f?r die Dauer eines
Monats im Amtsgeb?ude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen. Anregungen
werden entgegengenommen und abgewogen. Im Rahmen einer weiteren Sitzung der
Gemeindevertretung ist ?ber die Aufstellung des L?rmaktionsplanes endg?ltig zu
beschlie?en. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.
Ziel muss es sein, das Verfahren so
zeitig zu beenden, dass eine fristgerechte Meldung bis zum 18.07.2024 an die
EU-Kommission erfolgen kann.
Es besteht auch die M?glichkeit die
?berarbeiteten L?rmkarten ?ber das Geoportal Umgebungsl?rm ?ber den Digitalen
Atlas Nord Einsicht zu nehmen. (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).
Finanzielle Auswirkungen:
/
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 ? Aktionsplan vom 22.03.2018 (1. ?berpr?fung)
Anlage 2 - Entwurf 2. ?berpr?fung des L?rmaktionsplans 2024
Anlage 3 - Pressemitteilung Dez. 2022
Anlage 4 - L?rmkarte Stra?e tags (LDEN) Nov. 2022
Anlage 5 ? L?rmkarte Stra?e nachts (LN) Nov. 2022
