Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.  

schleswig-holstein.de - Kommunales Haushaltrecht - Haushaltserlass 2024

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3% zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 21,0 % vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die derzeit geltenden Höchstbeträge der zu versteuernden Einkommensbeträge von bis zu 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro erhöht werden.

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link:   

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=4&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1

anschauen.

 

Und nun zur Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Drage:

 

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 154.900 Euro ab.

Dieses hohe Defizit wird auch durch eine weitere gestiegene Finanzkraft der Gemeinde verursacht: Die Gemeinde zahlt deshalb sowohl eine höhere Kreisumlage als auch eine höhere Amtsumlage (zusätzlich zur Erhöhung der Umlage von 20% auf 21 % (vorbehaltlich des Beschlusses des Amtsausschusses)).

Zudem sind erhebliche Kostensteigerungen im Bereich des Schullastenausgleichs und im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Produkt 36501) festzustellen. Auch die erheblich gestiegenen Kosten für die Energieversorgung belasten den gemeindlichen Haushalt.

Die Klärschlammentsorgung, sowie die Maßnahmen zur räumlichen Plan-und Wohnentwicklung wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht durchgeführt.

Die hierfür geplanten und nicht benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro minimieren den Jahresfehlbetrag in 2023. Gleichzeitig werden diese Haushaltsmittel in 2024 neu veranschlagt und belasten das lfd. Haushaltsjahr.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.

Der Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.

 

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

·         Ersatz- und Neubeschaffung von Einsatzschutzkleidung              3.000 Euro

·         Sanierungskonzept SW/MW Grundstücksanschlussleitungen    10.000 Euro

·         Austausch von Abwasserpumpen                                               5.000 Euro

·         Bau eines Carports mit Abstellraum*                                       20.000 Euro

(* Diesen Planaufwendungen stehen mögliche Einnahmen in Form von Fördermitteln in Höhe von 16.000 Euro entgegen).

 

Gemäß Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über liquide Mittel in Höhe von ca. 319.000 Euro.

 

Da die Unterhaltungsmaßnahmen (wie oben erläutert) im Jahr 2023 nicht erfolgt sind, ist zum Anfang des Haushaltsjahres 2024 - abweichend von der Darstellung im Finanzplan (Entwurf) - mit einem höheren Bestand an liquiden Mitteln zu rechnen.

Aufgrund personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nun 0,49 Stellen (Vorjahr: 0,38 Stellen).

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung