Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss/Die Gemeindevertretung nimmt die im
Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können
im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Huje für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 3.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die seit dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung entstandenen Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt (lediglich) 3.434,01 €.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, z. B. höheres Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.
Anlage:
Haushaltsüberschreitungen 2023 (tabellarische Übersicht)