Betreff
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 4. Runde
hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes zum 18.07.2024
Vorlage
Win/BA/621/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 sind die Lärmaktionspläne im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG erneut zu überprüfen. Dies hat alle 5 Jahre, bei Bedarf auch früher, zu geschehen. Als Ausnahme erfolgt die Überprüfung dieses Mal nach 6 Jahren. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Winseldorf wurde zuletzt am 21.06.2018 fristgerecht vor dem 18.07.2018 fortgeschrieben. Die 5 bzw. 6 Jahresfrist der aktuellen Überprüfung läuft bis zum 18.07.2024. Die Gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

Aufgrund der Kartierung für 2022 wurde eine neue Lärmkarte erstellt. Bei der Berechnung der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an Lärm insbesondere von einer Straße als Lärmquelle ausgeht. Die Lärmemissionen werden vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Straßenoberfläche und die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Abstände, der Schallhindernisse wie Gebäude, Schallschutzwände oder -wälle die Lärmbelastung errechnet. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben, daher weichen die neuen Lärmkarten von den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab. Für die Gemeinde Winseldorf ergeben sich dadurch aber nur geringfügige Veränderungen. Durch das neue Berechnungsverfahren hat sich die Anzahl der betroffenen Personen für eine Dauer von 24 Stunden im Bereich von über 60 bis 65 db(A) von 0 auf 10 und im Bereich von über 65 bis 70 db(A) ebenfalls von 0 auf 10 erhöht. Zudem hat sich die Anzahl der betroffenen Personen für den Zeitraum der Nacht im Bereich von über 50 bis 55 db(A) von 0 auf 10 und im Bereich von über 55 bis 60 db(A) ebenfalls von 0 auf 10 erhöht.

 

Eine weitere Überarbeitung des Lärmaktionsplanes könnte jedoch Sinn ergeben, soweit die Gemeinde „ruhige Gebiete“ ausweisen möchte.

Dieses würde bedeuten, dass in diesen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von nicht mehr als 40 db(A) erreicht werden darf. Derartige Gebiete sind der Verwaltung in der Gemeinde Winseldorf aufgrund der geografischen Lage jedoch nicht bekannt und wurden bis heute auch nicht ausgewiesen.

 

Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist in den beigefügten Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu beschließen. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind für die Dauer eines Monats im Amtsgebäude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen. Anregungen werden entgegengenommen und abgewogen. Im Rahmen einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung ist über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes endgültig zu beschließen. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.

Ziel muss es sein, das Verfahren so zeitig zu beenden, dass eine fristgerechte Meldung bis zum 18.07.2024 an die EU-Kommission erfolgen kann.

 

Es besteht auch die Möglichkeit die überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über den Digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen. (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).

 


Finanzielle Auswirkungen:

/

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Aktionsplan vom 21.06.2018 (1. Überprüfung)

Anlage 2 - Entwurf 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans 2024

Anlage 3 - Pressemitteilung Dez. 2022

Anlage 4 - Lärmkarten Straße tags (LDEN) Nov. 2022

Anlage 5 – Lärmkarte Straße nachts (LN) Nov. 2022