hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes zum 18.07.2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022
aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit
erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch
entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der aktuellen
Lärmkarten aus dem Jahr 2022 sind die Lärmaktionspläne im Rahmen der Umsetzung
der Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG erneut zu überprüfen. Dies hat alle 5
Jahre, bei Bedarf auch früher, zu geschehen. Als Ausnahme erfolgt die
Überprüfung dieses Mal nach 6 Jahren. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde
Winseldorf wurde zuletzt am 21.06.2018 fristgerecht vor dem 18.07.2018
fortgeschrieben. Die 5 bzw. 6 Jahresfrist der aktuellen Überprüfung läuft bis
zum 18.07.2024. Die Gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 47 a – f
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgrund der Kartierung für 2022
wurde eine neue Lärmkarte erstellt. Bei der Berechnung der Lärmkarten werden im
ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an Lärm
insbesondere von einer Straße als Lärmquelle ausgeht. Die Lärmemissionen werden
vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Straßenoberfläche und
die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung
der Abstände, der Schallhindernisse wie Gebäude, Schallschutzwände oder -wälle
die Lärmbelastung errechnet. Die Europäische Kommission hat den
Mitgliedsstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren
vorgegeben, daher weichen die neuen Lärmkarten von den Lärmkarten aus dem Jahr
2017 deutlich ab. Für die Gemeinde Winseldorf ergeben sich dadurch aber nur
geringfügige Veränderungen. Durch das neue Berechnungsverfahren hat sich die
Anzahl der betroffenen Personen für eine Dauer von 24 Stunden im Bereich von
über 60 bis 65 db(A) von 0 auf 10 und im Bereich von über 65 bis 70 db(A)
ebenfalls von 0 auf 10 erhöht. Zudem hat sich die Anzahl der betroffenen
Personen für den Zeitraum der Nacht im Bereich von über 50 bis 55 db(A) von 0
auf 10 und im Bereich von über 55 bis 60 db(A) ebenfalls von 0 auf 10 erhöht.
Eine weitere Überarbeitung des
Lärmaktionsplanes könnte jedoch Sinn ergeben, soweit die Gemeinde „ruhige
Gebiete“ ausweisen möchte.
Dieses würde bedeuten, dass in
diesen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von nicht mehr als 40 db(A) erreicht werden darf. Derartige Gebiete sind der
Verwaltung in der Gemeinde Winseldorf aufgrund der geografischen Lage jedoch
nicht bekannt und wurden bis heute auch nicht ausgewiesen.
Das Ergebnis der Lärmkartierung
2022 ist in den beigefügten Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes
eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu beschließen. Im Anschluss wird die
Öffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind für die Dauer eines
Monats im Amtsgebäude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen. Anregungen
werden entgegengenommen und abgewogen. Im Rahmen einer weiteren Sitzung der
Gemeindevertretung ist über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes endgültig zu
beschließen. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.
Ziel muss es sein, das Verfahren so
zeitig zu beenden, dass eine fristgerechte Meldung bis zum 18.07.2024 an die
EU-Kommission erfolgen kann.
Es besteht auch die Möglichkeit die
überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über den Digitalen
Atlas Nord Einsicht zu nehmen. (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).
Finanzielle Auswirkungen:
/
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Aktionsplan vom 21.06.2018 (1. Überprüfung)
Anlage 2 - Entwurf 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans 2024
Anlage 3 - Pressemitteilung Dez. 2022
Anlage 4 - Lärmkarten Straße tags (LDEN) Nov. 2022
Anlage 5 – Lärmkarte Straße nachts (LN) Nov. 2022