Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sach- und Rechtslage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Moorhusen für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem Bürgermeister seit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen bisher insgesamt 5.311,82 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen sowie Einsparungen gewährleistet.