Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Amtsausschuss, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der
Entwurfsfassung zu erlassen (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit
folgenden Änderungen … zu erlassen (Alternative B).
Sachverhalt
und Rechtslage:
Gemäß 18 AO in Verbindung mit § 77 Abs. 1 GO hat das Amt für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dabei hat das Amt ihrer
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu
legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen (§ 83 GO).
Auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 hat die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan 2024 für das Amt Itzehoe-Land entwickelt.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Übrigen auf den
Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 verwiesen.
Anlage:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan,
Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung