Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Eilentscheidung des
Bürgermeisters zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 50 Abs. 3 GO wurde im Rahmen einer Eilentscheidung
durch den Bürgermeister beim Sachkonto 11103.5211000 zusätzliche Mittel von
12.243,83 € ausgegeben.
Für den Haushalt 2023 wurde für Unterhaltungsmaßnahmen 28.000
€ für Tischler und Malerarbeiten eingeplant. Dabei waren 25.000 für die
Tischlerarbeiten und 3.000 für Malerarbeiten vorgesehen.
Es sollten Malerarbeiten an Fenstern und Türen ausgeführt
werden sowie Malerarbeiten am Freigebinde. Die eingeplanten 3.000 € für
Malerarbeiten umfassten jedoch lediglich die Arbeiten an dem Freigebinde. Es
wurde bei der Haushaltsanmeldung versäumt, die benötigten Mittel vollumgänglich
anzumelden.
Zwischenzeitlich wurden alle geplanten Arbeiten ausgeführt,
ohne dass die finanzielle Deckung auf dem Produktkonto vorhanden war. Da dieser
Umstand erst bei der Abrechnung aufgefallen ist, werden bei diesem Produktkonto
zusätzliche Mittel in Höhe von 7.212,32 € benötigt.
Weiter wurde der Maler, nach Abstimmung mit der Gemeinde,
zusätzlich beauftragt, im Zuge der Unterhaltung des Archivgebäudes, die Fenster
des Füerwehr- un Dörpshuus zu streichen. Diese Maßnahme wurde vorab nicht
planerisch im Haushalt berücksichtigt. Diesbezüglich ist es zu einem
Mehraufwand von 5.031,51 € gekommen.
Folglich wurden insgesamt zusätzliche Mittel i.H.v. 12.243,83
€ benötigt, damit der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag für die ausgeführten
Malerarbeiten in voller Höhe ausgezahlt werden konnte. Da zeitnah keine Sitzung
der gemeindlichen Gremien anstand, hat der Bürgermeister seine Zustimmung zur
Auszahlung in Form einer Eilentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe erteilt.
Der Finanzausschuss wird hiermit über die Eilentscheidung des
Bürgermeisters informiert. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben
bei dem Sachkonto 11103.5211000 i.H.v. 12.243,83 €