Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt/ Der Amtsausschuss beschließt,
die Einstellung einer/eines Schulsozialarbeiter/in bei einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden befristet für 2 Jahre ab
01.01.2024. Die notwendigen Haushaltsmittel sind entsprechend im Haushalt 2024
bereitzustellen. Der Stellenplan ist anzupassen.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2017 ist eine Beschäftigte mit 16 Stunden in
der Woche in der Julianka-Schule als schulische Assistenz tätig. Zu den
Aufgaben einer schulischen Assistenz gehören unter anderem:
Unterstützung von SchülerInnen
im sozialen und emotionalen Bereich und damit das soziale Verhalten fördern
sowie die bessere Integration in den Klassenverband sowie eine dauerhafte
schulische Teilhabe fördern
Unterstützung von SchülerInnen
bei der Umsetzung und Einhaltung von vereinbarten Regel- und Ordnungsprinzipien
Regelmäßige Kontakt- und
Gesprächsangebote zur Unterstützung der SchulsozialarbeiterInnen (Einzel-,
Kleingruppengespräche, Begleitung von Klassenratsstunden usw.
Unterstützung von Lehrkräften
sowie SchülerInnen in Konfliktsituationen (z.B. bei Selbst- und
Fremdaggression, Verweigerungen, Weglaufsituationen oder
Rückzugserfordernissen) durch Kontakt- Gesprächs- und Handlungsangebote
Mit der Klassenlehrkraft
abgestimmte Interventionen wie die Begleitung von befristeten Auszweiten
Angeleitete Unterstützung /
Begleitung / Umsetzung von besonderen Fördermaßnahmen und Lernprogrammen für
Gruppen oder einzelne SchülerInnen im Schwerpunkt ihrer emotionalen oder
sozialen Entwicklung
Unterstützung von befristeten
Maßnahmen der schulischen Erziehungshilfe innerhalb und außerhalb der
Lerngruppe
Unterstützung von Lehrkräften
und SchülerInnen während des Unterrichts.
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land wird
dem Amt schuljährlich ein Betrag in Höhe von rd. 160,- € monatlich je SchülerIn
(24.160,55 € für das Schuljahr 2023/2024) erstattet. Die Personalkosten werden
damit fast vollständig refinanziert.
Die Stelle eines/r Schulsozialarbeiters/in ist in der
Julianka-Schule zurzeit nicht besetzt. Die Schulleitung hat festgestellt, dass
sich die Qualität der Konflikte zunehmend verschärft und die Schule nicht mehr
so viele Unterstützung durch Schulbegleitungen erhält.
Schulsozialarbeit heißt, dass sozialpädagogische Fachkräfte
kontinuierlich im Lebensraum Schule tätig sind. Sie stärken die Schulen und
unterstützen sie bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages. Das Spektrum
der sozialpädagogischen Fachkräfte reicht dabei von der Beratung über die
schülerbezogene Einzelfallhilfe und die sozialpädagogische Gruppenarbeit bis
hin zur Stärkung der Partizipation. Zudem werden Angebote zur Prävention und
Intervention sowie zum Kinder- und Jugendschutz gemacht und je nach Bedarf vor Ort auch
spezifische Projekte angeboten. Sie arbeiten mit den Weiteren an Schule
Beschäftigten zusammen.
Die Schulsozialarbeit kann durch eigenes Personal bzw. über
eine Vereinbarung durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters in Anspruch
genommen werden.
Die Förderung erfolgt durch den Kreis in Form eines
Festbetrages in Höhe von 10.000 € je Schulstandort sowie einer
Pro-Kopf-Förderung in Höhe von zurzeit von 28,81 € je SchülerIn. Im Rahmen der
vom Land zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt eine darüber hinaus
gehende Förderung.
Aus dem „Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ stehen für 2024 weitere Fördermittel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten für eine
Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden (30 Std. während des
Schulbetriebs) betragen rd. 44.200 €, je nach Qualifikation (siehe Anlage).
Dem stehen zurzeit regelmäßige Einnahmen in Höhe von rd. 15.000 € und einmalige Einnahmen in 2024 aus dem o.g. „Sofortprogramm“ in Höhe von rd. 2.400 € gegenüber.