Betreff
Übernahme der Aufgabe der Schulsozialarbeit
Vorlage
AI/HA/648/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt/ Der Amtsausschuss beschließt, die Einstellung einer/eines Schulsozialarbeiter/in bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden befristet für 2 Jahre ab 01.01.2024. Die notwendigen Haushaltsmittel sind entsprechend im Haushalt 2024 bereitzustellen. Der Stellenplan ist anzupassen.

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2017 ist eine Beschäftigte mit 16 Stunden in der Woche in der Julianka-Schule als schulische Assistenz tätig. Zu den Aufgaben einer schulischen Assistenz gehören unter anderem:

Unterstützung von SchülerInnen im sozialen und emotionalen Bereich und damit das soziale Verhalten fördern sowie die bessere Integration in den Klassenverband sowie eine dauerhafte schulische Teilhabe fördern

 

Unterstützung von SchülerInnen bei der Umsetzung und Einhaltung von vereinbarten Regel- und Ordnungsprinzipien

 

Regelmäßige Kontakt- und Gesprächsangebote zur Unterstützung der SchulsozialarbeiterInnen (Einzel-, Kleingruppengespräche, Begleitung von Klassenratsstunden usw.

 

Unterstützung von Lehrkräften sowie SchülerInnen in Konfliktsituationen (z.B. bei Selbst- und Fremdaggression, Verweigerungen, Weglaufsituationen oder Rückzugserfordernissen) durch Kontakt- Gesprächs- und Handlungsangebote

 

Mit der Klassenlehrkraft abgestimmte Interventionen wie die Begleitung von befristeten Auszweiten

 

Angeleitete Unterstützung / Begleitung / Umsetzung von besonderen Fördermaßnahmen und Lernprogrammen für Gruppen oder einzelne SchülerInnen im Schwerpunkt ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung

 

Unterstützung von befristeten Maßnahmen der schulischen Erziehungshilfe innerhalb und außerhalb der Lerngruppe

 

Unterstützung von Lehrkräften und SchülerInnen während des Unterrichts.

 

Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land wird dem Amt schuljährlich ein Betrag in Höhe von rd. 160,- € monatlich je SchülerIn (24.160,55 € für das Schuljahr 2023/2024) erstattet. Die Personalkosten werden damit fast vollständig refinanziert.

 

Die Stelle eines/r Schulsozialarbeiters/in ist in der Julianka-Schule zurzeit nicht besetzt. Die Schulleitung hat festgestellt, dass sich die Qualität der Konflikte zunehmend verschärft und die Schule nicht mehr so viele Unterstützung durch Schulbegleitungen erhält.

 

Schulsozialarbeit heißt, dass sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich im Lebensraum Schule tätig sind. Sie stärken die Schulen und unterstützen sie bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages. Das Spektrum der sozialpädagogischen Fachkräfte reicht dabei von der Beratung über die schülerbezogene Einzelfallhilfe und die sozialpädagogische Gruppenarbeit bis hin zur Stärkung der Partizipation. Zudem werden Angebote zur Prävention und Intervention sowie zum Kinder- und Jugendschutz gemacht und je nach Bedarf vor Ort auch spezifische Projekte angeboten. Sie arbeiten mit den Weiteren an Schule Beschäftigten zusammen.

 

Die Schulsozialarbeit kann durch eigenes Personal bzw. über eine Vereinbarung durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters in Anspruch genommen werden.

 

Die Förderung erfolgt durch den Kreis in Form eines Festbetrages in Höhe von 10.000 € je Schulstandort sowie einer Pro-Kopf-Förderung in Höhe von zurzeit von 28,81 € je SchülerIn. Im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt eine darüber hinaus gehende Förderung.

 

Aus dem „Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ stehen für 2024 weitere Fördermittel zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalkosten für eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden (30 Std. während des Schulbetriebs) betragen rd. 44.200 €, je nach Qualifikation (siehe Anlage).

 

Dem stehen zurzeit regelmäßige Einnahmen in Höhe von rd. 15.000 € und einmalige Einnahmen in 2024 aus dem o.g. „Sofortprogramm“ in Höhe von rd. 2.400 € gegenüber.