Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
Kle/AfF/429/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss/Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

Sie sind gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve für das Haushaltsjahr 2023 i. V. m. § 82 GO ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ermächtigt, ihre/seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

Die von der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt (lediglich) 434,24 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. Gewerbesteuer, gewährleistet.

 

 


Anlage: Haushaltsüberschreitungen 2023 (tabellarische Übersicht)