Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss/Die Gemeindevertretung nimmt die im
Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus
ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen
Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder
Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Sie sind gemäß § 82
der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Gemäß § 4 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve für das Haushaltsjahr 2023 i. V. m. § 82 GO
ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ermächtigt, ihre/seine
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt (lediglich) 434,24 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. Gewerbesteuer, gewährleistet.
Anlage:
Haushaltsüberschreitungen 2023 (tabellarische Übersicht)