Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Win/AfF/437/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. September 2023 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

 

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2024

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

304,00 Prozent

303,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

370,00 Prozent

369,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

312,00 Prozent

310,00 Prozent

Grundbetrag

1.436,50 Euro

1.457,00 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.150,00 Euro

4.515,00 Euro

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4 % und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2 % steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3 % zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und

welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen

weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

 

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 %.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33 % und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt, gemäß dem Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023, 20,5 %.

 

Die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie für die Verteilung der bedarfsunabhängigen Leistungen nach § 32 FAG werden für die Jahre 2024, 2025 und 2026 neu festgesetzt. Die Anpassung befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Im Rahmen der Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die derzeit geltenden Höchstbeträge der zu versteuernden Einkommensbeträge von bis zu 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro erhöht werden.

 

Den Haushaltsplan Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link anschauen:

 

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=21&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1&verwaltung=1

 

Im Ergebnisplan 2024 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

  • Reparatur sowie weitere Prüfung der Brücken – Neuveranlagung aus 2023 (insgesamt 37.000 Euro)

 

  • Diverse Unterhaltungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus, z. B. Umbauarbeiten für die Errichtung von Spinden (insgesamt 6.000 Euro)

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 189.200 Euro erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Der Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.

 

Im Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

  • Diverse Neu- und Ersatzbeschaffungen für die freiwillige Feuerwehr, z. B. Einsatzschutzkleidung (insgesamt 10.000 Euro)

 

  • Fortsetzung der Sanierung der Grundstücksanschlussleitungen für die Schmutzwasserbeseitigung (Haushaltsrest aus 2023: rd. 18.500 Euro)

 

Auf Grundlage der aktuellen Planung kann auch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von 120.100 Euro erwartet. In den Folgejahren werden ebenfalls Fehlbeträge erwartet. Die Tilgungsleistungen werden aus dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erbracht. Folglich muss es das Bestreben der Gemeinde sein, an dieser Stelle einen Überschuss mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (derzeit 12.000 Euro) zu erwirtschaften.

 

Die Gemeinde Winseldorf hat im Haushaltsjahr 2023 weitere 30 Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG erworben. Die Mittel wurden aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.04.2023 außerplanmäßig bereitgestellt. Der Bestand der Liquiden Mittel wird daher zum Ende des Haushaltsjahres 2023/Anfang 2024 deutlich geringer ausfallen als im Finanzplan dargestellt. Die mittelfristige Planung lässt erkennen, dass der Gemeinde weiterhin finanzielle Herausforderungen bevorstehen.

 

Daher sollte die Gemeinde sich – trotz des positiven Jahresergebnisses 2022 und der damit einhergehenden Verbesserung der allgemeinen Finanzsituation –  weiterhin um die Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z. B. weitere Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern, Kürzung von freiwilligen Leistung etc.) bemühen.