hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
a)
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Ottenbüttel und der Stadt Itzehoe zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum
Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe abzuschließen.
b)
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Ottenbüttel und der Stadt Itzehoe zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum
Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe mit folgenden Änderungen
abzuschließen:
Sachverhalt:
Nachdem mit dem Gebietsänderungsvertrag aus 2019 Flächen von
der Gemeinde Ottenbüttel (sowie der Gemeinde Oldendorf) zur Stadt Itzehoe
umgemeindet wurden, befindet sich nunmehr der Bebauungsplan Nr. 164
„Innovationsraum Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe in Aufstellung.
Planungsanlass des Bauleitplanverfahrens ist das Ziel der Stadt Itzehoe, das
bestehende Gewerbegebiet „Innovationsraum Nord“ in westliche Richtung bis zur
neuen Stadtgrenze zu erweitern.
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes zum
Bebauungsplan wurde festgestellt, dass für im Plangebiet der Stadt Itzehoe
vorhandene Fledermausaufkommen ersatzweise plangebietsnah neue Jagdhabitate zu
schaffen sind. Darüber hinaus sind Eingriffe in das Schutzgut Boden
auszugleichen.
Geeignete und verfügbare plangebietsnahe Flächen sind auf dem
Gebiet der Stadt Itzehoe nach dortiger Prüfung nicht vorhanden.
Gemäß dem gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des
Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
„Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ aus 2013
können Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb der plangebenden Gemeinde angeordnet
werden, sofern die Ausgleichsmaßnahmen in dieser nicht möglich sind. Aus diesem
Grunde begehrt die Stadt Itzehoe mit Antrag vom 17.11.2023, eingegangen am
22.11.2023, den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung mit der Gemeinde
Ottenbüttel, mit dem Ziel einer abwägungsfehlerfreien Bauleitplanung.
Auf dem Gemeindegebiet Ottenbüttel befinden sich geeignete
plangebietsnahe Flächen. Der Eigentümer der Flurstücke erklärte sich gegenüber
der Stadt Itzehoe mit den geplanten Maßnahmen einverstanden, was allerdings
noch in einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung zwischen ihm und der
Stadt Itzehoe festzuhalten ist.
Der Sachverhalt und die potentiellen Folgen einer
interkommunalen Vereinbarung wurden durch die Amtsverwaltung geprüft. Im
Ergebnis wurde zusammen mit der Stadt Itzehoe die als Anlage zur
Beschlussvorlage beigefügte interkommunale Vereinbarung nebst Anlagen
erarbeitet.
Näheres über den Sachverhalt ist den beigefügten Anlagen zu
entnehmen.
Darüber hinaus wird die geplante Maßnahme im Rahmen der
Bauausschusssitzung von der Leiterin der Stadtplanungsabteilung der Stadt
Itzehoe, Frau Imme Lindemann, und dem Wirtschaftsförderer der Stadt Itzehoe,
Herrn Thomas Carstens, vorgestellt, so dass sich die Möglichkeit bietet bei
Bedarf Fragen zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Maßnahme hat auf die Gemeinde Ottenbüttel keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
1-Antrag der Stadt Itzehoe
2-Entwurf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
3-Anlage 1 Umgrenzung Flurstücke
4-Anlage 2 Ausgleichskonzept
5-Anlage 3 Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde