Betreff
Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen der Stadt Itzehoe auf dem Gemeindegebiet Ottenbüttel
hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung
Vorlage
Ott/BA/625/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

a)

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenbüttel und der Stadt Itzehoe zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe abzuschließen.

 

b)

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenbüttel und der Stadt Itzehoe zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe mit folgenden Änderungen abzuschließen:

 


Sachverhalt:

Nachdem mit dem Gebietsänderungsvertrag aus 2019 Flächen von der Gemeinde Ottenbüttel (sowie der Gemeinde Oldendorf) zur Stadt Itzehoe umgemeindet wurden, befindet sich nunmehr der Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe in Aufstellung. Planungsanlass des Bauleitplanverfahrens ist das Ziel der Stadt Itzehoe, das bestehende Gewerbegebiet „Innovationsraum Nord“ in westliche Richtung bis zur neuen Stadtgrenze zu erweitern.

Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan wurde festgestellt, dass für im Plangebiet der Stadt Itzehoe vorhandene Fledermausaufkommen ersatzweise plangebietsnah neue Jagdhabitate zu schaffen sind. Darüber hinaus sind Eingriffe in das Schutzgut Boden auszugleichen.

Geeignete und verfügbare plangebietsnahe Flächen sind auf dem Gebiet der Stadt Itzehoe nach dortiger Prüfung nicht vorhanden.

Gemäß dem gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ aus 2013 können Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb der plangebenden Gemeinde angeordnet werden, sofern die Ausgleichsmaßnahmen in dieser nicht möglich sind. Aus diesem Grunde begehrt die Stadt Itzehoe mit Antrag vom 17.11.2023, eingegangen am 22.11.2023, den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung mit der Gemeinde Ottenbüttel, mit dem Ziel einer abwägungsfehlerfreien Bauleitplanung.

Auf dem Gemeindegebiet Ottenbüttel befinden sich geeignete plangebietsnahe Flächen. Der Eigentümer der Flurstücke erklärte sich gegenüber der Stadt Itzehoe mit den geplanten Maßnahmen einverstanden, was allerdings noch in einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung zwischen ihm und der Stadt Itzehoe festzuhalten ist.

 

Der Sachverhalt und die potentiellen Folgen einer interkommunalen Vereinbarung wurden durch die Amtsverwaltung geprüft. Im Ergebnis wurde zusammen mit der Stadt Itzehoe die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte interkommunale Vereinbarung nebst Anlagen erarbeitet.

Näheres über den Sachverhalt ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Darüber hinaus wird die geplante Maßnahme im Rahmen der Bauausschusssitzung von der Leiterin der Stadtplanungsabteilung der Stadt Itzehoe, Frau Imme Lindemann, und dem Wirtschaftsförderer der Stadt Itzehoe, Herrn Thomas Carstens, vorgestellt, so dass sich die Möglichkeit bietet bei Bedarf Fragen zu stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme hat auf die Gemeinde Ottenbüttel keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis:

1-Antrag der Stadt Itzehoe

2-Entwurf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

3-Anlage 1 Umgrenzung Flurstücke

4-Anlage 2 Ausgleichskonzept

5-Anlage 3 Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde