Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschlie?t, den mit dem Tierheim Itzehoe bestehenden Vertrag wie dargestellt anzupassen. Die Anpassungen sollen r?ckwirkend zum 01.01.2024 wirksam werden.
Sachverhalt:
Das Amt Itzehoe-Land hat die ordnungsbeh?rdliche Aufgabe, als Fundtiere aufgegriffene Tiere unter Ber?cksichtigung der Belange des Tierschutzgesetzes f?r die Dauer von bis zu 6 Monaten tierartgerecht unterzubringen. Unter Unterbringung ist im Wesentlichen die Versorgung der Tiere mit Unterkunft, fachkundiger Pflege, F?tterung, R?ckgabe an den Eigent?mer bzw. Weitervermittlung und tier?rztlicher Versorgung zu verstehen. Im Amtsgebiet wurden in den letzten Jahren j?hrlich ca. 20-40 Tiere aufgefunden und untergebracht. Dabei handelt es sich haupts?chlich um Katzen und vereinzelt Hunde.
Zur Gew?hrleistung dieser Aufgabe wurde mit dem Tierschutzverein Itzehoe per 01.01.2010 ein Vertrag ?ber die Aufbewahrung von Fundtieren geschlossen, der die ?bertragung der vorgenannten Aufgaben zum Inhalt hat. Der Vertrag wurde zum 01.01.2019 ?berarbeitet und die Konditionen zugunsten des Tierschutzvereins angepasst.
Mit Schreiben vom 18.09.2022 hat sich der Tierschutzverein an seine Vertragspartner gewandt und aufgrund erheblicher Kostensteigerungen und der Neufassung der Fundtierrichtlinie mit einer deutlichen Verl?ngerung der Aufbewahrungsdauer (von 28 Tagen auf 6 Monate) um erneute Vertragsverhandlungen gebeten. Die Verhandlungen haben sich ?ber ein Jahr hingezogen. Im Ergebnis wurde ein f?r alle Vertragspartner einheitlicher Vertrag erarbeitet, der nun den ?mtern und der Stadt Itzehoe zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Aus Sicht der Amtsverwaltung ist eine Fortf?hrung des Vertragsverh?ltnisses unter den angepassten Bedingungen vorteilhaft, da das Tierheim die geforderten Standards erf?llt und eine quasi permanente Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft von Fundtieren gew?hrleisten kann. Das Tierheim Itzehoe ist allgemein bekannt und in der Regel erste Anlaufstelle f?r B?rgerinnen und B?rger. Es wird professionell gef?hrt und entspricht den Richtlinien ?ber die F?hrung von Tierheimen. Weiterhin verbleiben Fundtiere auch ?ber die gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus in der Obhut des Tierheimes und werden von dort vermittelt.
Der vorliegende Vertrag enth?lt erstmals eine j?hrliche Kostenpauschale in H?he von 2 ?/Einwohner f?r die Unterbringung der Fundtiere und deren regul?re tier?rztliche Behandlung (bisher wurde jedes Tier spitz abgerechnet). Lediglich unvorhersehbare medizinische Behandlungen die dar?ber hinausgehen werden gesondert abgerechnet, ebenso wie der Transport von Tieren zum Tierheim.
Durch die Vertragsanpassung werden k?nftig voraussichtlich Kosten in H?he von 25.000 ? pro Jahr anfallen. Diese deutliche Kostensteigerung in H?he von ca. 11.000 ? (2023: ca. 14.000 ? Aufwand) ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Die urspr?nglich durch den Tierschutzverein geforderte Pauschale betrug 2,70 ?/Einwohner (ca. 7.000 ? zus?tzlich). Angesichts deutlich gestiegener Kosten, u.a. f?r Personal, tier?rztliche Behandlungen und Energie und einer fehlenden Alternative zum Vertragspartner wird ein Abschluss des Vertrages empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Steigerung der vertraglichen Leistungen an den Tierschutzverein ab dem. 01.01.2024. Der Mehraufwand ist im Haushaltsplan 2024 ber?cksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Vertragsentwurf
