Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt von dem dargestellten Sachverhalt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Nach der geltenden Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) sind die Schlammspiegelhöhen in Teichkläranlagen alle 5 Jahre zu überprüfen. Diese Überprüfung fand am 21.09.2023 statt. Der Prüfbericht liegt seit dem 14.12.2023 vor.

 

Eine Räumung des ersten Teiches und des Nachklärteiches wird kurzfristig empfohlen. Laut Auskunft des Prüflabors ist die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung gerade noch gegeben. Jeglicher Klärschlamm ist spätestens ab 2025/26 bei gleichbleibender Anreicherung einer thermischen Entsorgung zuzuführen. Bei einer thermischen Verwertung fallen erfahrungsgemäß doppelt so hohe Kosten wie bei einer landwirtschaftlichen Verwertung an.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden nicht in den Haushalt 2024 eingeplant, da das Ergebnis der Schlammspiegelmessung erst nach Anmeldung der Haushaltsmittel eingegangen ist und wären somit für den 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Ausführung der Räumung des ersten Teiches und des Nachklärteiches wären voraussichtlich 90.000,00 € für den 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 einzuplanen.

 


Anlagenverzeichnis:

-          Bericht der Schlammspiegelmessung

-          Darstellung – Teich 1

-          Darstellung – Teich 2

-          Darstellung – Teich 3

-          Beprobungsergebnis vom 21.09.2023