Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt von dem dargestellten Sachverhalt Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach
der geltenden Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) sind die Schlammspiegelhöhen
in Teichkläranlagen alle 5 Jahre zu überprüfen. Diese Überprüfung fand am
21.09.2023 statt. Der Prüfbericht liegt seit dem 14.12.2023 vor.
Eine
Räumung des ersten Teiches und des Nachklärteiches wird kurzfristig empfohlen.
Laut Auskunft des Prüflabors ist die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen
Verwertung gerade noch gegeben. Jeglicher Klärschlamm ist spätestens ab 2025/26
bei gleichbleibender Anreicherung einer thermischen Entsorgung zuzuführen. Bei
einer thermischen Verwertung fallen erfahrungsgemäß doppelt so hohe Kosten wie
bei einer landwirtschaftlichen Verwertung an.
Die
notwendigen Haushaltsmittel wurden nicht in den Haushalt 2024 eingeplant, da
das Ergebnis der Schlammspiegelmessung erst nach Anmeldung der Haushaltsmittel
eingegangen ist und wären somit für den 1. Nachtrag zum Haushalt 2024
einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ausführung der Räumung des
ersten Teiches und des Nachklärteiches wären voraussichtlich 90.000,00 € für
den 1. Nachtrag zum Haushalt 2024 einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
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Bericht
der Schlammspiegelmessung
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Darstellung
– Teich 1
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Darstellung
– Teich 2
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Darstellung
– Teich 3
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Beprobungsergebnis
vom 21.09.2023