Begründung:
Auf den letzten
Sitzungen des Schulausschusses und des Amtsausschusses wurde beschlossen, für
den Schulstandort der Julianka-Schule in Heiligenstedten eine
Raumbedarfsplanung erstellen zu lassen. Der Amtsdirektor wurde ermächtigt den
Auftrag zu erteilen, auch wenn der in der Hauptsatzung genannte Höchstbetrag
überschritten wird.
Durch die
Verwaltung ist eine Ausschreibung erfolgt. Von vier geeigneten Büros, die
beteiligt worden sind, ist ein Angebot eingegangen.
Die
Schulbedarfsplanung und Raumbedarfsermittlung sollte folgende Punkte beinhalten
und Antworten zu den nachfolgenden Themenschwerpunkten liefern:
Darstellung
der wesentlichen Rahmenbedingungen für Schulentwicklungs- und Raumplanungen auf
Basis der rechtlichen Grundlagen.
Darstellung
des Ist-Zustandes der nachfolgenden Themenfelder.
Erstellung
einer Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2034/2035
unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den Gemeinden.
Bevölkerungsdaten
können aus dem Einwohnermeldeamt geliefert werden.
Ermittlung
der pädagogischen Bedarfe für die Raumplanung; auch unter Berücksichtigung der
Punkte Schulsozialarbeit, Inklusion, Integration, Digitalisierung
und Medienentwicklung
Berücksichtigung
der organisatorischen Bedarfe aller an der Schule Beteiligten.
Ermittlung
des Raumbedarfs für die offene Ganztagsschule im Hinblick auf den stufenweisen
Rechtsanspruch ab 2026:
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 02.10.2021 das
Gesetz zur Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz
–GaFöG) beschlossen. Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten
Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch wird in
den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029
jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 – 4 einen Anspruch auf ganztägige
Betreuung.
Analyse
der Ist-Schulraumsituation und Ermittlung des zukünftigen Raumbedarfes,
Darstellung Fehlbedarf/ Überhang (Anzahl, Art und Größe der vorhandenen Unterrichts-und
Funktionsräume) für das bestehende Schulgebäude und in Bezug auf einen Neubau
mit Teilabriss sowie einen kompletten Neubau.
Ideen
und Möglichkeiten für multifunktionale Raumnutzungen inklusive angepasster
Möblierung sind erwünscht.
Es ist eine
intensive Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, dem Schulträger, der Schulleitung,
dem Kollegium und sonstigen pädagogischen Fachkräften (Schulassistenz,
Schulsozialarbeiter/in) sowie den Eltern erwünscht.
Gemäß dem
vorliegenden Angebot werden die Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand
abgerechnet und der Gesamtaufwand liegt incl. Nebenkosten und MwSt. bei rd.
38.800 €.
Aus dem
Haushaltsjahr 2023 ist für diesen Zweck ein Betrag in Höhe von 35.724,67 € ins
Haushaltsjahr 2024 übertragen worden. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 3.100
€ ist im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig bereit zu stellen.
Gemäß § 4 der
Haushaltssatzung für 2024 darf der Amtsdirektor gem. § 18 der Amtsordnung in
Verbindung mit § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung über überplanmäßige Ausgaben bis zu
einem Höchstbetrag von 10.000 € seine Zustimmung erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
nimmt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.100 € für die
Schulbedarfsplanung und Raumbedarfsermittlung der Julianka-Schule und die
Auftragserteilung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2024 entstehen Mehrkosten in Höhe von 3.100 € bei dem Produktsachkonto 21101.0901004.