hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes zum 18.07.2024
Begründung:
Die Gemeindevertretung Mehlbek hat in ihrer Sitzung am 18.12.2023
beschlossen, den überprüften Lärmaktionsplan auf der Basis des vorgelegten
Entwurfes aufzustellen.
Die Öffentlichkeit war gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG vor einer notwendigen abschließenden
Beschlussfassung und Aufstellung zu diesen Verfahrensschritten entsprechend zu
beteiligen. Dieses geschah in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschl. 01.02.2024
durch öffentliche Bekanntmachung.
In dieser Zeit – und auch danach – sind keine Anregungen bzw. Hinweise
eingegangen.
Das Verfahren zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist somit
abgeschlossen.
Der als Anlage beigefügte überprüfte Lärmaktionsplan ist zu beschließen
und auszufertigen. Das Ergebnis ist erneut bekannt zu machen.
Auf die Vorlage der Verwaltung Nr. Meh/BA/619/2023 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Öffentlichkeit
hinreichend beteiligt wurde, keine Anregungen und Einwände eingegangen sind und
beschließt, das Verfahren zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mit der
Aufstellung und Ausfertigung des überprüften und ergänzten Lärmaktionsplanes zu
beenden.
Dieses ist erneut
bekannt zu machen.
Das Landesamt für
Umwelt (LfU) in Flintbek ist entsprechend zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: