Begründung:
Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG
denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen
Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen
hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird
den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen
Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.
Die Gemeinde Krummendiek hat im Jahre 2011 13 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.267,59 Euro und in 2016 weitere 31 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 147.529 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit über 44 Aktien und hat damit die bisherige Höchstzahl erreicht.
Für die Finanzierung des Zukaufs hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Kommunaldarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 145.600 Euro aufgenommen. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.
Der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis beträgt 5.512,65 Euro.
Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.
Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“)
Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor. Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie. Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren.
Die SH Netz AG gibt
weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der
Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist
eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.
Die
Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist
dieser BV als Anhang beigefügt.
Der Erwerb von Aktien
ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum vom
01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach einer
Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu
beachten.
Aufgrund der
deutlich gestiegenen Zinsen – gemäß telefonischer Auskunft der Investitionsbank
Schleswig-Holstein am 14.03.24 beträgt der Zinssatz bei einer fünfjährigen
Laufzeit 3,25% p. A – hat eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität
verloren:
Aktien |
31 |
Garantiedividende |
199,49 € |
Zwischensumme |
6.184,19 € |
Soli (5,5%) |
340,13 € |
Kapitalertragsteuer (15%) |
927,63 € |
Auszahlungsbetrag |
4.916,43 € |
|
|
Darlehenssumme |
145.600,00 € |
Zinssatz |
3,25 % |
Zinszahlung p. A. |
4.732,00 € |
Nachfolgend werden
die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Rückgabe der
fremdfinanzierten Aktien dargestellt:
Aktien |
31 |
Rückkaufpreis |
5.512,65 € |
Summe |
170.892,15 € |
Tilgung Darlehen |
145.600,00 € |
Überschuss (Erhöhung Liquidität) |
25.292,15
€ |
Am 31.12.2023
betrug der Stand der liquiden Mittel gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023
(Finanzrechnung 2023) 130.500 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes 2024
weist einen Fehlbetrag in Höhe von 22.4000 Euro aus, so dass der Stand der
liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres 108.100 Euro beträgt.
Die Planung 2024
beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde das Darlehen für die
Finanzierung der Aktien umschuldet, keine Aktien veräußert und keine
Aktien erwirbt.
Ursprünglich gab es
zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:
·
Beteiligung
am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen
Gewinnbeteiligung.
·
Mitgestaltung
der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für
Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss
der Kommunen zusätzlich gestärkt.
In Anbetracht des komfortablen Bestandes an liquiden Mittel wird der Gemeinde empfohlen, die bisher erworbenen Aktien zu halten und das in 2016 aufgenommene Kommunaldarlehen umzuschulden. Um auch in Zukunft uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben, sollte die Gemeinde keine weiteren Aktien erwerben, zumal eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität verloren hat.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt,
1. die 44 Aktien
der SH Netz AG zu halten,
2. das für die
Fremdfinanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Kommunaldarlehen in Höhe von
145.600 Euro am 30.06.2024 vollständig umzuschulden und
3. auf der
Grundlage des Beteiligungsangebots 2024 keine Aktien zu erwerben.
Anlage: