Betreff
Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Vorlage
Kru/AfF/465/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.

 

Die Gemeinde Krummendiek hat im Jahre 2011 13 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.267,59 Euro und in 2016 weitere 31 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 147.529 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit über 44 Aktien und hat damit die bisherige Höchstzahl erreicht.

 

Für die Finanzierung des Zukaufs hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Kommunaldarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 145.600 Euro aufgenommen. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.

 

Der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis beträgt 5.512,65 Euro.

 

Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.

Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“)

 

Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor.  Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie. Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren.

 

Die SH Netz AG gibt weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.

 

Die Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist dieser BV als Anhang beigefügt.

 

Der Erwerb von Aktien ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach einer Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu beachten.

 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsen – gemäß telefonischer Auskunft der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 14.03.24 beträgt der Zinssatz bei einer fünfjährigen Laufzeit 3,25% p. A – hat eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität verloren:

 

Aktien

31

Garantiedividende

199,49 €

Zwischensumme

6.184,19 €

Soli (5,5%)

   340,13 €

Kapitalertragsteuer (15%)

   927,63 €

Auszahlungsbetrag

4.916,43 €

 

 

Darlehenssumme

145.600,00 €

Zinssatz

3,25 %

Zinszahlung p. A.

4.732,00 €

 

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Rückgabe der fremdfinanzierten Aktien dargestellt:

 

Aktien

31

Rückkaufpreis

5.512,65 €

Summe

170.892,15 €

Tilgung Darlehen

145.600,00 €

Überschuss (Erhöhung Liquidität)

  25.292,15 €

 

Am 31.12.2023 betrug der Stand der liquiden Mittel gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023 (Finanzrechnung 2023) 130.500 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 22.4000 Euro aus, so dass der Stand der liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres 108.100 Euro beträgt.

 

Die Planung 2024 beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde das Darlehen für die Finanzierung der Aktien umschuldet, keine Aktien veräußert und keine Aktien erwirbt.

 

Ursprünglich gab es zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:

·         Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen Gewinnbeteiligung.

·         Mitgestaltung der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss der Kommunen zusätzlich gestärkt.

 

In Anbetracht des komfortablen Bestandes an liquiden Mittel wird der Gemeinde empfohlen, die bisher erworbenen Aktien zu halten und das in 2016 aufgenommene Kommunaldarlehen umzuschulden. Um auch in Zukunft uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben, sollte die Gemeinde keine weiteren Aktien erwerben, zumal eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität verloren hat.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

1. die 44 Aktien der SH Netz AG zu halten,

2. das für die Fremdfinanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Kommunaldarlehen in Höhe von 145.600 Euro am 30.06.2024 vollständig umzuschulden und

3. auf der Grundlage des Beteiligungsangebots 2024 keine Aktien zu erwerben.

 


Anlage: