Begründung:
Die Gemeinde Kleve ist Eigentümerin einer
gemeindlichen Wohnanlage im Geestkamp 48 (Baujahr 1977). Diese verfügt über 8
WE, 4 Wohnungen zu je 42,55 m2 und 4 Wohnungen zu 52,02 m2
(Gesamtwohnfläche 378,28 m2).
Nach Beschluss der GV Kleve am 18.06.2020
wurden für Neuvermietungen festgelegt, dass 6,00 €/m2 Miete zu
zahlen sind.
Aktuell zahlen 5 Mieter und Mieterinnen
für die Bestandswohnungen eine Miete von
4,65 €/m2.
Seit dem Beschluss gab es 2
Neuvermietungen, die mit der neuen Miete berechnet wurden.
Eine Wohnung weist Leerstand wegen
Renovierung auf.
Das Gemeindeprüfungsamt stellt in seinem Bericht aus dem Jahr 2021
fest:
„Die Gemeinde Kleve vermietet in einem Mehrfamilienhaus acht
Wohnungen. Seit 2004 wurden die Mieten in der Wohnanlage nicht erhöht. Derzeit
beträgt der zu zahlende Mietpreis 4,65 Euro je Quadratmeter (qm). Die
Gemeindevertretung beschloss am 18. Juni 2020 die zu zahlende Miete bei
Neuvermietungen auf 6,00 Euro je qm anzuheben. Das GPA empfiehlt, die Miete für
alle bestehenden Mietparteien zu erhöhen und nicht nur mit einer Neuvermietung
zu verknüpfen. Hierbei hat die Gemeinde die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3
BGB (20% innerhalb von drei Jahren) zu beachten.“
Bei Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB darf
sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 v.H. erhöhen.
4,65 € x 20 % (0,93 €) = 5,58 €
5,58 € x 20 % (1,12 €) = 6,70 €
Der Gutachterausschuss des Kreises
Steinburg hat in seinem Grundstücksmarktbericht 2022 eine Mietübersicht als
Richtwert für Mieten im Kreisgebiet veröffentlicht. Die durchschnittliche
Wohnmiete für eine 50 m2-Wohnung lag im Zeitraum 2018-2022 bei
7,25 €/m2 im Kreisgebiet und
7,45 €/m2 im Amt Itzehoe-Land.
Unter Berücksichtigung des
Gebäudezustandes ist eine Miete von 4,90 €/m2 (schlecht), über 5,95
€/m2 (mittel) hinzu 7,95 €/m2 (gut) zu Grunde zu legen.
In der Gebäudeklasse 1970-1984 liegt die
Nettokaltmiete bei 6,80 €/m2.
Ermittlung einer
durchschnittlichen Wohnmiete (Mittelwert):
Lage Zustand Baujahr Wohnmiete
7,45 €/m2 + 4,90
€/m2 + 6,80 €/m2 = 6,38
€/m2
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleve beschließt für das
Mietobjekt Geestkamp 48 die Mieten für
die Bestandsvermietungen auf 5,30 €/m2 zu erhöhen. Die Mieterhöhung
gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.
Kommt die vertragliche Erhöhungsvereinbarung nicht zustande, so ist eine
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchzuführen.
Des Weiteren beschließt sie die Erhöhung nach Ablauf von drei
Jahren auf 6,00 €/m2.
Alternativ:
Des Weiteren beschließt sie die Erhöhung nach Ablauf von drei
Jahren für alle Wohnungen auf 6,70 €/m2.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Mieterhöhung auf 5,30 €/m2 errechnen sich Mietmehreinnahmen
in Höhe von
330 €/Jahr/je kleine Wohnung und 405 €/Jahr/je große Wohnung.
Anlagen:
Auszug Grundstücksmarktbericht