Begründung:
Gemäß § 6 EEG 2023 sollen
Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind,
finanziell beteiligen. Es handelt sich um einseitige Zuwendungen ohne
Gegenleistung.
Bei Windanlagen an Land
dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro
Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.
Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise
innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern
um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden
betroffen, werden die 0,2 Cent pro kWh auf die Gemeinden entsprechend der
betroffenen Gemeindeflächen aufgeteilt.
Der Gemeinde liegt ein
Vertragsentwurf hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Erträgen des
Betreibers der Freiflächensolarinstallation vor. Diese wird von der PV
Ottenbüttel GmbH & Co. KG, Traunstein, betrieben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Vertrages zur finanziellen
Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen in der Gemeinde Ottenbüttel
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. EEG 2023 zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt,
den Vertrag zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Erträge/Einzahlungen wird der gemeindliche Haushalt entlastet. Diese finanzielle Beteiligung wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht berücksichtigt.
Anlagen:
Vertragsentwurf
Lageplan