Betreff
Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Ottenbüttel gemäß § 6 EEG
Vorlage
Ott/AfF/468/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 6 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Es handelt sich um einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung.

Bei Windanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, werden die 0,2 Cent pro kWh auf die Gemeinden entsprechend der betroffenen Gemeindeflächen aufgeteilt.

 

Der Gemeinde liegt ein Vertragsentwurf hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Erträgen des Betreibers der Freiflächensolarinstallation vor. Diese wird von der PV Ottenbüttel GmbH & Co. KG, Traunstein, betrieben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen in der Gemeinde Ottenbüttel gemäß § 6 Abs. 1 Nr. EEG 2023 zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch diese Erträge/Einzahlungen wird der gemeindliche Haushalt entlastet. Diese finanzielle Beteiligung wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht berücksichtigt.


Anlagen:

Vertragsentwurf

Lageplan