Betreff
Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Vorlage
Meh/AfF/474/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.

 

Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Mehlbek 30 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 124.363,80 Euro und in 2016 weitere 56 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 262.933,44 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit insgesamt über 86 Aktien.

 

Für die Finanzierung des Zukaufs hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Kommunaldarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 263.000 Euro aufgenommen, das in 2021 umgeschuldet wurde. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.

 

Dem neuen Beteiligungsangebot ist zu entnehmen, dass der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis 5.512,65 Euro beträgt.

 

Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.

Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“).

 

Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor.  Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie. Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren.

 

Die SH Netz AG gibt weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.

 

Die Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist dieser BV als Anhang beigefügt.

 

Der Erwerb von Aktien ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach einer Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu beachten.

 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsen – gemäß telefonischer Auskunft der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 14.03.24 beträgt der Zinssatz bei einer fünfjährigen Laufzeit 3,25% p. A – hat eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität verloren:

 

Aktien

56

Garantiedividende

       199,49 €

Zwischensumme

  11.171,44 €

Kapitalertragsteuer (15%)

    1.675,72 €

Soli (5,5%)

92,16 €

Auszahlungsbetrag

    9.403,56 €

 

 

Darlehenssumme

263.000,00 €

Zinssatz

3,25 %

Zinszahlung p. A.

    8.547,50 €

 

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Rückgabe der fremdfinanzierten Aktien dargestellt:

 

Aktien

56

Rückkaufpreis

    5.512,65 €

Summe

308.708,40 €

Tilgung Darlehen

263.000,00 €

Überschuss (Erhöhung Liquidität)

  45.708,40 €

 

Am 31.12.2023 betrug der Stand der liquiden Mittel gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023 (Finanzrechnung 2023) 462.800 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 336.900 Euro aus. Unter Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen in Höhe – 84.000 Euro (Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.304.000 Euro abzüglich der Kreditermächtigung in Höhe von 1.220.000 Euro) beträgt der Stand der liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres 41.900 Euro.

 

Die Planung 2024 beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde das Darlehen für die Finanzierung der Aktien umschuldet, keine Aktien veräußert und keine Aktien erwirbt.

 

Ursprünglich gab es zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:

·         Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen Gewinnbeteiligung.

·         Mitgestaltung der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss der Kommunen zusätzlich gestärkt.

 

In Anbetracht der bevorstehenden Investitionsmaßnahme Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wird der Gemeinde empfohlen, nicht nur die fremdfinanzierten, sondern auch den überwiegenden Teil der Aktien, die ursprünglich aus liquiden Mitteln finanziert wurden, an die SH Netz AG zurückzugeben.

Um in den nächsten Jahren flexibler auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, sollte die Gemeinde eine geringe Anzahl, z. b.  5 Aktien, halten.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

1. 81 Aktien an die SH Netz AG zu veräußern,

2. 5 Aktien der SH Netz AG zu halten,

3. das für die Fremdfinanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Kommunaldarlehen in Höhe von 263.000 Euro am 30.06.2024 vollständig zu tilgen und

4. auf der Grundlage des Beteiligungsangebots 2024 keine Aktien zu erwerben.

 


 

 

 


Anlage: