Begründung:
Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG
denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen
Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen
hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird
den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen
Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.
Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Ottenbüttel 68 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 282.718,84 Euro und in 2016 weitere 98 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 466.723,34 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit insgesamt über 166 Aktien.
Für die Finanzierung des Zukaufs von 54 Aktien hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Kommunaldarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 260.000 Euro aufgenommen, das in 2021 umgeschuldet wurde. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.
Dem neuen Beteiligungsangebot ist zu entnehmen, dass der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis 5.512,65 Euro beträgt.
Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.
Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“).
Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor. Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie.
Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren und in diesem Zusammenhang auch die neuen Aktienkontingente festlegen.
Die SH Netz AG gibt
weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der
Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist
eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.
Die
Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist
dieser BV als Anhang beigefügt.
Der Erwerb von
Aktien ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum
vom 01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach
einer Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu
beachten.
Aufgrund der
deutlich gestiegenen Zinsen – gemäß telefonischer Auskunft der Investitionsbank
Schleswig-Holstein am 14.03.24 beträgt der Zinssatz bei einer fünfjährigen
Laufzeit 3,25% p. A – hat eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität
verloren:
Aktien |
54 |
Garantiedividende |
199,49 € |
Zwischensumme |
10.772,46 € |
Kapitalertragsteuer (15%) |
1.615,87 € |
Soli (5,5%) |
88,87 € |
Auszahlungsbetrag |
9.067,72 € |
|
|
Darlehenssumme |
260.000,00 € |
Zinssatz |
3,25 % |
Zinszahlung p. A. |
8.450,00 € |
Nachfolgend werden
die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Rückgabe der
fremdfinanzierten Aktien dargestellt:
Aktien |
54 |
Rückkaufpreis |
5.512,65 € |
Summe |
297.683,10 € |
Tilgung Darlehen |
260.000,00 € |
Überschuss (Erhöhung Liquidität) |
37.683,10
€ |
Am 31.12.2023
betrug der Stand der liquiden Mittel gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023
(Finanzrechnung 2023) 1.172.100 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes
2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 44.200 Euro aus.
Unter
Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsausgabereste) in
Höhe von 69.000 Euro beträgt der Stand der liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres
1.058.900 Euro.
Die Planung 2024
beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde das Darlehen für die
Finanzierung der Aktien umschuldet, keine Aktien veräußert und keine
Aktien erwirbt.
Ursprünglich gab es
zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:
·
Beteiligung
am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen
Gewinnbeteiligung.
·
Mitgestaltung
der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für
Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss
der Kommunen zusätzlich gestärkt.
Da die Gemeinde
aufgrund ihrer guten Liquidität auch in den nächsten Jahren handlungsfähig ist,
wird der Gemeinde empfohlen, das Darlehen zum 30.06.2024 vollständig zu tilgen
und dennoch die Beteiligung an der SH Netz AG in dem bisherigen Umfang
fortzusetzen. Ob darüber hinaus weitere Aktien erworben werden sollen, ist im
Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses zu erörtern.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen,
1. Die Beteiligung
an der SH Netz AG wird fortgesetzt. Die bereits erworbenen Aktien (166) werden
gehalten.
2. Das für die
Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Kommunaldarlehen in Höhe von
260.000 Euro wird zum 30.06.2024 vollständig getilgt.
Ggf.
3. Auf der Grundlage des Beteiligungsangebots 2024 werden weitere 18 Aktien (Mindesterwerb) mit der Maßgabe erworben, dass es sich nicht um Aktien aus dem optionalen Kontingent (keine Kapitalgarantie) handelt. Die für diese Investitionsmaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 bereitgestellt.
Anlage: