Betreff
Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Vorlage
Ott/AfF/482/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.

 

Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Ottenbüttel 68 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 282.718,84 Euro und in 2016 weitere 98 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 466.723,34 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit insgesamt über 166 Aktien.

 

Für die Finanzierung des Zukaufs von 54 Aktien hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Kommunaldarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 260.000 Euro aufgenommen, das in 2021 umgeschuldet wurde. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.

 

Dem neuen Beteiligungsangebot ist zu entnehmen, dass der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis 5.512,65 Euro beträgt.

 

Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.

Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“).

 

Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor.  Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie.

Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren und in diesem Zusammenhang auch die neuen Aktienkontingente festlegen.

 

Die SH Netz AG gibt weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.

 

Die Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist dieser BV als Anhang beigefügt.

 

Der Erwerb von Aktien ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach einer Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu beachten.

 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsen – gemäß telefonischer Auskunft der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 14.03.24 beträgt der Zinssatz bei einer fünfjährigen Laufzeit 3,25% p. A – hat eine Fremdfinanzierung erheblich an Attraktivität verloren:

 

Aktien

54

Garantiedividende

       199,49 €

Zwischensumme

    10.772,46 €

Kapitalertragsteuer (15%)

1.615,87 €

Soli (5,5%)

88,87 €

Auszahlungsbetrag

9.067,72 €

 

 

Darlehenssumme

260.000,00 €

Zinssatz

3,25 %

Zinszahlung p. A.

    8.450,00 €

 

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Rückgabe der fremdfinanzierten Aktien dargestellt:

 

Aktien

54

Rückkaufpreis

5.512,65 €

Summe

297.683,10 €

Tilgung Darlehen

260.000,00 €

Überschuss (Erhöhung Liquidität)

  37.683,10 €

 

Am 31.12.2023 betrug der Stand der liquiden Mittel gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023 (Finanzrechnung 2023) 1.172.100 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 44.200 Euro aus.

Unter Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsausgabereste) in Höhe von 69.000 Euro beträgt der Stand der liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres 1.058.900 Euro.

 

Die Planung 2024 beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde das Darlehen für die Finanzierung der Aktien umschuldet, keine Aktien veräußert und keine Aktien erwirbt.

 

Ursprünglich gab es zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:

·         Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen Gewinnbeteiligung.

·         Mitgestaltung der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss der Kommunen zusätzlich gestärkt.

 

Da die Gemeinde aufgrund ihrer guten Liquidität auch in den nächsten Jahren handlungsfähig ist, wird der Gemeinde empfohlen, das Darlehen zum 30.06.2024 vollständig zu tilgen und dennoch die Beteiligung an der SH Netz AG in dem bisherigen Umfang fortzusetzen. Ob darüber hinaus weitere Aktien erworben werden sollen, ist im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses zu erörtern.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen,

1. Die Beteiligung an der SH Netz AG wird fortgesetzt. Die bereits erworbenen Aktien (166) werden gehalten.

2. Das für die Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Kommunaldarlehen in Höhe von 260.000 Euro wird zum 30.06.2024 vollständig getilgt.

Ggf.

3. Auf der Grundlage des Beteiligungsangebots 2024 werden weitere 18 Aktien (Mindesterwerb) mit der Maßgabe erworben, dass es sich nicht um Aktien aus dem optionalen Kontingent (keine Kapitalgarantie) handelt. Die für diese Investitionsmaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 bereitgestellt.


Anlage: