Betreff
Abschluss eines Durchführungsvertrages über die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 ‘‘Solarpark Heiligenstedten‘‘ der Gemeinde Heiligenstedten
Vorlage
Hst/BA/642/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 1 BauGB zur Durchführung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verpflichten. Dies geschieht in der Form eines Durchführungsvertrages, über den die Gemeindevertretung zu beschließen hat.

 

Bzgl. der Vorgabe, dass der Vertrag vor dem Satzungsbeschluss zu schließen ist, reicht es gemäß der ständigen Rechtsprechung aus, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger unterschrieben ist und das Zustandekommen des Vertrages nur noch von der Zustimmung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.

 

Ein durch den Vorhabenträger unterschriebener Vertrag liegt der Gemeinde vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Durchführungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Heiligenstedten“ der Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf".

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Vertragsabschluss nicht.

 


Anlagen: