Betreff
Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) des Amtes Itzehoe-Land
Vorlage
AI/HA/670/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gründen der kurzfristigen Anpassung.

 

Die Erläuterung zu der Änderung im Einzelnen:

 

Artikel I (ersatzlose Streichung des § 9 „Eheschließungsbeamte“

 

Den Eheschließungsstandesbeamten wird nach der derzeit gültigen Entschädigungssatzung je durchgeführter Eheschließung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 € gewährt.

 

Die Regelungen in der Entschädigungssatzung basieren auf der Entschädigungsverordnung des Landes (EntschVO). Die EntschVO regelt abschließend, für welche Funktionen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Die Funktion der Eheschließungsbeamtin / des Eheschließungsbeamten ist in der EntschVO nicht aufgeführt.

 

Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entschädigungssatzung vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der Entschädigungssatzung herzustellen.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgefordert, zeitnah eine Änderung der Entschädigungssatzung zu veranlassen.

 

Artikel II „Inkrafttreten“

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Satzung zum 01.05.2024 in Kraft tritt.

 

Die aktuelle Lesefassung der Entschädigungssatzung des Amtes ist im Internet

auf der Seite des Amtes Itzehoe-Land unter www.amt-itzehoe-land.de unter „Ortsrecht“

bereitgestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt,

 

die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigefügten Fassung

 

ggf. mit den während der Sitzung vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

 

Die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen.

 

Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung von rd. 1.300 € jährlich (2023= 13 Eheschließungen x 100,00 €)

 


Anlagen: