Betreff
Bericht über die Annahme von Spenden
Vorlage
Hst/AfF/497/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Heiligenstedten in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 Euro anzunehmen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.

 

Es ist festzustellen, dass im Jahre 2023 keine Spenden oder ähnliche Zuwendungen eingegangen sind.