Begründung:

 

Die Gemeinde Heiligenstedten strebt an, die 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf" final zu beschließen.

 

In der Zeit vom 20.12.2023 bis 24.01.2024 wurden die Planentwurfsunterlagen der 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden über die Veröffentlichung informiert und beteiligt.

 

Die im Rahmen der Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Gemeinde abgewogen.

 

Insgesamt bedurfte es keiner Änderung der Grundzüge der Planung, so dass die Gemeinde den abschließenden Beschluss fassen kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses die 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf".

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses gebilligt. 

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.amt-itzehoe-land.de/ unter dem Reiter „Amt und Gemeinden / Bauen & Wohnen / Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung und die Rechtsfolgen gemäß § 215 Absatz 2 BauGB hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...

davon anwesend ...

Ja-Stimmen: ...

Nein-Stimmen: ...

Stimmenthaltungen: ... 

 

Bemerkung: 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten der 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Es entstehen keine zusätzlichen Kostenpunkte.

 


Anlagen: