Begründung:
Die Gemeinde
Heiligenstedten strebt an, die 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der
Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der Gemeinde
Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke
Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der
Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf" final zu beschließen.
In der Zeit vom
20.12.2023 bis 24.01.2024 wurden die Planentwurfsunterlagen der 5. Änderung des
gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich
der Gemeinde Heiligenstedten veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden über die
Veröffentlichung informiert und beteiligt.
Die im Rahmen der
Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der
Gemeinde abgewogen.
Insgesamt bedurfte
es keiner Änderung der Grundzüge der Planung, so dass die Gemeinde den
abschließenden Beschluss fassen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
- Die Gemeindevertretung beschließt unter
Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses die 5. Änderung des gemeinsamen
F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und Umland für den Bereich der
Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen
Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und
südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf".
- Die Begründung mit Umweltbericht nebst
Anlagen wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses
gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die
5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und
Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten zur Genehmigung
vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame
Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter
der Adresse https://www.amt-itzehoe-land.de/ unter dem Reiter „Amt und Gemeinden /
Bauen & Wohnen / Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Ebenfalls ist in
der Bekanntmachung auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung und die Rechtsfolgen
gemäß § 215 Absatz 2 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...
davon anwesend ...
Ja-Stimmen: ...
Nein-Stimmen: ...
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten
der 5. Änderung des gemeinsamen F-Planes der Arbeitsgemeinschaft Itzehoe und
Umland für den Bereich der Gemeinde Heiligenstedten werden durch den
Vorhabenträger übernommen. Es entstehen keine zusätzlichen Kostenpunkte.
Anlagen: