Begründung:
Die Gemeinde Heiligenstedten strebt an, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark Heiligenstedten" der Gemeinde
Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke
Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der
Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf" als Satzung zu beschließen.
In der Zeit vom 20.12.2023 bis 24.01.2024 wurden die
Planentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10
veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Nachbargemeinden wurden über die Veröffentlichung informiert und beteiligt.
Die im Rahmen der Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen wurden von der Gemeinde abgewogen.
Insgesamt bedurfte es keiner Änderung der Grundzüge der Planung, so dass
die Gemeinde den Satzungsbeschluss fassen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung für das Land
Schleswig-Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung unter
Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark Heiligenstedten" der Gemeinde
Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke
Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der
Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf", bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung mit Umweltbericht nebst
Anlagen inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Vorhabenbeschreibung
wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.amt-itzehoe-land.de/ unter dem Reiter „Amt und Gemeinden /
Bauen & Wohnen / Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Ebenfalls ist in
der Bekanntmachung auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung und die Rechtsfolgen
gemäß § 215 Absatz 2 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...
davon anwesend ...
Ja-Stimmen: ...
Nein-Stimmen: ...
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 werden durch den Vorhabenträger
übernommen. Es entstehen keine zusätzlichen Kostenpunkte.
Anlagen: