Begründung:

 

Die Gemeinde Heiligenstedten strebt an, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark Heiligenstedten" der Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf" als Satzung zu beschließen.

 

In der Zeit vom 20.12.2023 bis 24.01.2024 wurden die Planentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden über die Veröffentlichung informiert und beteiligt.

 

Die im Rahmen der Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Gemeinde abgewogen.

 

Insgesamt bedurfte es keiner Änderung der Grundzüge der Planung, so dass die Gemeinde den Satzungsbeschluss fassen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark Heiligenstedten" der Gemeinde Heiligenstedten für das Gebiet "nördlich der zweispurigen Bahnstrecke Elmshorn-Westerland, westlich des Friedhofs Julianka und südöstlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oldendorf", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Vorhabenbeschreibung wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses gebilligt. 

 

  1. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.amt-itzehoe-land.de/ unter dem Reiter „Amt und Gemeinden / Bauen & Wohnen / Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung und die Rechtsfolgen gemäß § 215 Absatz 2 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...

davon anwesend ...

Ja-Stimmen: ...

Nein-Stimmen: ...

Stimmenthaltungen: ... 

 

Bemerkung: 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 werden durch den Vorhabenträger übernommen. Es entstehen keine zusätzlichen Kostenpunkte.

 


Anlagen: