Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie?en, den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld f?r das Gebiet ?s?dlich der Bebauung Dorfstra?e Nr. 5 zwischen der Dorfstra?e und der westlich gegen?bergelegenen Spurbahn? wie folgt zu ?ndern bzw. zu erg?nzen:

  1. Die nach Festsetzung Nr. 9.1 anzupflanzende Laubgeh?lzhecke soll nur im Bereich des WA 3 mit einer Mindesth?he von 1,00 m angepflanzt werden. Im Bereich angrenzend an den festgesetzten Fu?- und Radweg soll keine Laubgeh?lzhecke gepflanzt werden; die Breite des Fu?- und Radweges wird auf 3,50 m angepasst. Die Hecke wird von der Gemeinde im Rahmen der Erschlie?ung angepflanzt und mit an die zuk?nftigen Grundst?ckseigent?mer ver?u?ert.


Vorsitzender Fock ?bergibt das Wort an Frau Becker. Frau Becker stellt anhand einer Power-Point-Pr?sentation, welche der Niederschrift als Anlage beigef?gt ist, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld vor. Zun?chst erl?utert sie den allgemeinen Ablauf des Bauleitplanverfahrens. Dabei hebt sie die zweistufige Beteiligung der ?ffentlichkeit und die Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange hervor. Sie erl?utert, dass sich die Planungen mit dem Vorentwurf noch in der Anfangsphase befindet. Dieser Vorentwurf wird heute vorgestellt. Frau Schwarz wirft ein, dass die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit, welche nach Beschluss der Gemeindevertretung in Form einer Informationsveranstaltung durchgef?hrt werden soll, m?glicherweise bei einer sich verschlechternden Lage der Covid-19-Pandemie auf eine Auslegung umgestellt werden muss. Dies w?rde bedeuten, dass die Unterlagen f?r die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung auszulegen sind. Die ?ffentlichkeit kann sich dadurch ?ber das Planungsvorhaben informieren und sich dazu ?u?ern.

Frau Becker erl?utert die Planzeichnung des Vorentwurfes. Dabei geht sie insbesondere auf die folgenden Festsetzungen ein:

?         Lage und Bedeutung der Baugrenzen,

?         Anzahl der Vollgeschosse (I),

?         Gr??e der Grundfl?chenzahl (0,25),

?         Einzelhausbebauung,

?         der im s?dlichen Bereich festgesetzte Bereich ohne Ein- und Ausfahrten,

?             die Fl?chen f?r Ver- bzw. Entsorgungsanlagen; hier: Pumpenschacht Trinkwasser,

?             die im Westen und Osten gelegenen und zu erhaltenden Knicks inkl. Knickschutzstreifen und

?         die im Norden und S?den anzupflanzende Hecke.

Die im Norden und S?den geplanten Heckenpflanzungen sollen im Rahmen der Erschlie?ung von der Gemeinde vorgenommen werden. Die entsprechende Fl?che wird dann an die jeweils angrenzenden Grundst?ckseigent?mer mitverkauft. So entsteht eine einheitliche Anpflanzung. Die Fl?che im Bereich des Fu?- und Radweges bleibt im Eigentum der Gemeinde.

Frau Becker erl?utert anschlie?end die textlichen Festsetzungen des Vorentwurfes. Auf die Nachfrage hin, warum sich in dem Baugebiet auf maximal zwei Wohnungen pro Wohngeb?ude beschr?nkt wird, erl?utert Frau Becker den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen.

Insbesondere zum Thema der unter der Nummer 11 vorgeschlagenen ?rtlichen Bauvorschriften ?ber Gestaltung entwickelt sich eine Diskussion innerhalb des Bau- und Verkehrsausschusses. Frau Becker erl?utert, dass eine gewisse Unruhe im Baugebiet entstehen kann, wenn die Gemeinde keine Festsetzungen z. B. zur Farbe von Dacheindeckungen, Farbe und Material der Au?enw?nde, Gestaltung von Einfriedungen u. ?. betrifft. Sie betont weiterhin, dass die im Vorentwurf aufgez?hlten ?rtlichen Bauvorschriften nur Vorschl?ge darstellen. Da die Gemeinde die Planungshoheit besitzt, kann sie diesbez?glich festlegen, ob sie einen strengeren Rahmen festsetzt oder in dem Baugebiet wenig bis keine ?rtlichen Bauvorschriften festsetzen m?chte. Der Bau- und Verkehrsausschuss stellt fest, dass die Gemeinde Schlotfeld keine ?berregulierung vornehmen m?chte.

Abschlie?end erkl?rt Frau Becker die n?chsten Schritte, die auf die Erstellung des Vorentwurfes folgen. Das Ergebnis der arch?ologischen Voruntersuchung ist zun?chst abzuwarten. Hier wurde bereits die m?ndliche Aussage von dem arch?ologischen Landesamt getroffen, dass bei der Untersuchung vom 29.07.2021 keine Funde entdeckt worden sind. Im n?chsten Schritt ist eine Baugrunduntersuchung durchzuf?hren sowie ein wasserwirtschaftliches Konzept zu erstellen. Letzteres basiert auf dem Erlass ?Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein? des Landes Schleswig-Holstein, nach welchem bei der Planung von Neubaugebieten eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz durchzuf?hren ist. Dabei ist nachzuweisen, dass eine schadlose Regenwasserbeseitigung erfolgen kann. Dieser Forderung kommt die Gemeinde mit dem genannten Konzept nach. Sobald hier die Ergebnisse vorliegen, kann die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit sowie der fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange durchgef?hrt werden. Daran schlie?t sich die Erstellung des Umweltberichtes sowie die Durchf?hrung einer Umweltpr?fung an. Ziel dieser Schritte ist die Erstellung einer Entwurfsfassung f?r die ?ffentliche Auslegung. Damit schlie?t Frau Becker ihren Vortrag.

Im Anschluss entsteht eine rege Diskussion im Bau- und Verkehrsausschuss ?ber die Festsetzungen des Vorentwurfes. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Anzahl der Vollgeschosse nicht auf zwei erh?ht werden soll, da dies nicht orts?blich ist. Auch die Grundfl?chenzahl von 0,25 wird von dem Bau- und Verkehrsausschuss getragen. Da diese zul?ssige Grundfl?che durch die Grundfl?chen von Garagen und Nebenanlagen bis zu 50 % ?berschritten werden darf und durch die Festsetzung 2.3 (Vorteile durch die extensive Dachbegr?nung von Carports, Garagen und Nebenanlagen) ist eine individuelle Bebauung der angedachten Baugrundst?cke m?glich.

Es wird ausf?hrlich ?ber die Erforderlichkeit der im Norden und S?den zu pflanzenden Hecke diskutiert. Herr von Borstel erl?utert die Hintergr?nde der angedachten Heckenpflanzung. Sie soll der Wahrung der Privatsph?re des angrenzenden Grundst?cks der Dorfstra?e, der Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes durch eine komplette Eingr?nung des Baugebietes sowie einer Abgrenzung zur freien Landschaft dienen. Auch passt die Umgr?nung des Baugebietes nach Auffassung von Herrn von Borstel gut in das Erscheinungsbild des Ortes hinein, welches von einer regen Knick- und Heckenlandschaft gepr?gt ist. Auch das Thema der Mindesth?he der Hecke wird diskutiert. Auf Nachfrage hin erl?utert Frau Becker, dass die Pflanzung einer Hecke nicht dem durch die Fl?chenversiegelung erforderlichen Ausgleich dienen kann. Die Hecke w?rde einen Ausgleich f?r einen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen. Die Boden- bzw. Fl?chenversiegelung stellt jedoch keinen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Eine Anrechnung kann somit nicht erfolgen. Insgesamt m?chte der Bau- und Verkehrsausschuss einerseits der Wahrung der Privatsph?re des angrenzenden Grundst?cks der Dorfstra?e nachkommen, andererseits m?chte sie aber auch nicht zu stark in die Gestaltung der Grundst?cke eingreifen, damit diese weiterhin individuell gestaltbar bleiben.

Auch das Thema der L?schwasserversorgung sowie die Erforderlichkeit eines zus?tzlichen Hydranten innerhalb des Baugebietes wird diskutiert. Dies ist im Rahmen der Erschlie?ung und dem weiteren Verfahren zu ?berpr?fen. Die s?dwestlich gelegene Ecke des Baugebietes befindet sich augenscheinlich au?erhalb des 300 m Radius des L?schwassertanks im Baugebiet M?hlenholt.

Das Thema der Vergabe der Baugrundst?cke wird in einem sp?teren Zeitpunkt behandelt.

Bez?glich der Bezeichnung/des Namens des Bebauungsplanes wird sich der Bau- und Verkehrsausschuss bzw. die Gemeindevertretung ebenfalls zu einem sp?teren Zeitpunkt beraten.

Im Anschluss an diese Diskussion wird der Beschlussvorschlag f?r die Gemeindevertretung erarbeitet.


Abstimmungsergebnis: 4 daf?r???????????????? 1 dagegen

  1. F?r die Hauptgeb?ude sind nur D?cher mit einer Dachneigung von 25 Grad bis 55 Grad zul?ssig. Bei Dachbegr?nungen (auf Hauptgeb?uden) sind auch flachere Dachneigungen zul?ssig (Festsetzung Nr. 11.1).

Abstimmungsergebnis: 5 daf?r

  1. F?r die Dacheindeckung der Hauptgeb?ude nach Festsetzung Nr. 11.3 soll zus?tzlich der Farbton dunkelgr?n zul?ssig sein.

Abstimmungsergebnis: 5 daf?r

  1. Die Festsetzung Nr. 11.5 ist zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 4 daf?r ??????????????? 1 dagegen

  1. Bei der Festsetzung Nr. 11.6 wird die maximale H?he von 0,80 m gestrichen. Zus?tzlich zu den frostbest?ndigen Hecken aus standortgerechten Laubgeh?lzen ist auch die Errichtung eines Friesenwalles zul?ssig.

Abstimmungsergebnis: 5 daf?r

Die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange sowie die fr?hzeitige Unterrichtung der ?ffentlichkeit soll auf Basis dieses Vorentwurfes durchgef?hrt werden.

Abstimmungsergebnis: 5 daf?r

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt verabschiedet sich Frau Becker und verl?sst die Sitzung.