Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss möge beschließen, die Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der beigefügten Form zu erlassen.


Amtsdirektor Siebenborn führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Beratungsvorlage

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 beschlossen, ein bebautes Grundstück in Lohbarbek, Kellinghusener Straße 10, zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu erwerben. Der Betrieb einer eigenen Flüchtlingsunterkunft erfordert den Erlass einer Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Sie bildet u.a. die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren von den untergebrachten Personen. Die Gebührenerhebung hat kostendeckend zu erfolgen. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe ist eine Gebührenkalkulation aufzustellen. Sie ist dieser Beschlussvorlage ebenso wie der Satzungsentwurf beigefügt.

 

Der Erlass der Satzung ermöglicht die Erhebung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig beschlossen