Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der vorgelegten Form unter Ergänzung der Kosten für Brandschutz- und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 53.000 € zu erlassen.


Der Betrieb einer eigenen Flüchtlingsunterkunft erfordert den Erlass einer Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Sie bildet u.a. die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren von den untergebrachten Personen. Die Gebührenerhebung hat kostendeckend zu erfolgen. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe ist eine Gebührenkalkulation aufzustellen. Herr Dunker erläutert die vorliegende Kalkulation, die aufgrund neuer Erkenntnisse noch einmal überarbeitet wurde.

 

Im Ergebnis beträgt die neue Benutzungsgebühr pro Einzelzimmer 610,00 € pro Monat. Erfolgt die Benutzung eines Zimmers durch mehrere Personen, so wird die Gebühr für das Zimmer aufgrund der steigenden Bewirtschaftungskosten um 25% erhöht und dann in gleicher Höhe auf die Personen aufgeteilt. Sie beträgt dann 762,50 € pro Monat (also 381,25 € pro Person). Werden die Zimmer in der Wohnung im Erdgeschoss nicht einzeln, sondern durch eine Familie belegt, so beträgt die Benutzungsgebühr abweichend hiervon 1.100,00 Euro pro Monat.

 

Es erfolgt eine Diskussion, ob weitere Kosten für die Bildung einer Renovierungsrücklage zu berücksichtigen sind. Außerdem wird festgestellt, dass die Kosten für die beschlossenen Brandschutz- und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 53.000 € bisher nicht berücksichtigt wurden.


Abstimmungsergebnis: 48 Stimmen dafür