Beschlussvorschlag:
Wird in der
Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Am 24.11.2023
fand auf Einladung der Gemeinden eine Besichtigung des Feuerwehrhauses in Kleve
mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) statt. Folgende Dinge sind
bei der Besichtigung aufgefallen:
Umkleideräume
Eine Lagerung
der Einsatzschutzkleidung zu Hause bei den Einsatzkräften ist nicht mehr
zulässig. Es sind Umkleideräume in der Größe von 1,2 m² pro Person zu schaffen.
Eine Geschlechtertrennung ist vorzunehmen, kann aber auch durch entsprechende
Anordnung der Spinde sichergestellt werden.
Duschen
Es ist
mindestens eine Duschmöglichkeit zu schaffen.
Toiletten
Getrennte
Toiletten sind vorhanden. Im Rahmen eines Neubaus wäre auch eine
Behindertentoilette vorzuhalten.
Werkstatt und Lager
Im Rahmen eines
Neubaus wären 12 m² Werkstattbereich und mindestens 12 m² Lagerfläche zu
schaffen.
Parkplätze
Für die
Einsatzkräfte müssen 12 Parklätze zur Verfügung stehen. Die derzeitigen
Parkplätze sind unzureichend. Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu
vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben, trittsicher und frei von Stolperstellen
zu gestalten. Die Alarmwege sind kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden
Fahrzeugen anzulegen.
Im Falle eines
Umbaus sind mindestens 9 Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang
anzulegen, da dies den Sitzplätzen auf den Fahrzeugen entspricht. Die weiteren
Parkplätze können an anderer Stelle angelegt werden.
Fahrzeughalle und Aufstellflächen
Die Stellplätze
in der Fahrzeughalle sind ausreichend groß dimensioniert. Die Fahrzeughalle ist
auf mindestens 7°C zu heizen. Die Prüfung der Rolltore ist fällig.
Die
Leuchtstoffröhren sind in stoßfester Ausführung zu erneuern (z.B. Feuchtraum
LED).
Eine mobile
Stiefelwaschanlage ist zu beschaffen.
Die
Aufstellflächen vor der Fahrzeughalle sind zu knapp bemessen, aber durch die
gering befahrende Straße akzeptabel.
Schulungsraum
Der
Schulungsraum ist akzeptabel. Im Rahmen eines Neubaus ist eine Größe von 1,5 m²
pro Person vorzusehen.
Umsetzungsmöglichkeiten
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass es im Arbeitsschutz keinen Bestandsschutz gibt. Die
Feuerwehrunfallkasse ist aber beim Bauen im Bestand zu Kompromissen bereit. Die
Gemeinden sollten sich jedoch im Klaren sein, ob die getroffenen Maßnahmen die
Lösung für die nächsten 30 bis 40 Jahre darstellen soll.
Fest steht, dass
Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Außerdem sind neue
Parkplätze herzustellen. Hierzu gibt es verschiedene denkbare Varianten.
Variante 1:
Umbau
Der derzeitige
Schulungsraum könnte als Umkleideraum genutzt werden. Voraussetzung ist, dass
ein kreuzungsfreier Zugang von den Parkflächen geschaffen wird. Außerdem ist
eine Duschmöglichkeit zu schaffen. Der Zugang zur Fahrzeughalle über die Treppe
ist nicht ideal, eine Ausnahmegenehmigung bei der HFUK kann jedoch beantragt
werden. Die Türschwelle im Übergang zur Fahrzeughalle ist durch gelb/schwarzes
Klebeband zu markieren. Ein Schulungsraum ist dann in unmittelbarer Nähe im
Klever Hof zu schaffen.
Variante 2:
Anbau
Neben dem
Schulungsraum wird ein Umkleideraum mit Dusche und mit ebenerdigem Zugang zur
Fahrzeughalle angebaut.
Variante 3:
Neubau
Durch einen
Neubau wäre die Umsetzung jeglicher Arbeitsschutzvorschriften ohne Kompromisse
möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht dargestellt werden.