Betreff
Erweiterung/Neubau Feuerwehrhaus
Vorlage
AI/Ord/875/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Wird in der Sitzung erarbeitet.

 


Sachverhalt:

Am 24.11.2023 fand auf Einladung der Gemeinden eine Besichtigung des Feuerwehrhauses in Kleve mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) statt. Folgende Dinge sind bei der Besichtigung aufgefallen:

 

Umkleideräume

Eine Lagerung der Einsatzschutzkleidung zu Hause bei den Einsatzkräften ist nicht mehr zulässig. Es sind Umkleideräume in der Größe von 1,2 m² pro Person zu schaffen. Eine Geschlechtertrennung ist vorzunehmen, kann aber auch durch entsprechende Anordnung der Spinde sichergestellt werden.

 

Duschen

Es ist mindestens eine Duschmöglichkeit zu schaffen.

 

Toiletten

Getrennte Toiletten sind vorhanden. Im Rahmen eines Neubaus wäre auch eine Behindertentoilette vorzuhalten.

 

Werkstatt und Lager

Im Rahmen eines Neubaus wären 12 m² Werkstattbereich und mindestens 12 m² Lagerfläche zu schaffen.

 

Parkplätze

Für die Einsatzkräfte müssen 12 Parklätze zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Parkplätze sind unzureichend. Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben, trittsicher und frei von Stolperstellen zu gestalten. Die Alarmwege sind kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden Fahrzeugen anzulegen.

Im Falle eines Umbaus sind mindestens 9 Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang anzulegen, da dies den Sitzplätzen auf den Fahrzeugen entspricht. Die weiteren Parkplätze können an anderer Stelle angelegt werden.

 

Fahrzeughalle und Aufstellflächen

Die Stellplätze in der Fahrzeughalle sind ausreichend groß dimensioniert. Die Fahrzeughalle ist auf mindestens 7°C zu heizen. Die Prüfung der Rolltore ist fällig.

Die Leuchtstoffröhren sind in stoßfester Ausführung zu erneuern (z.B. Feuchtraum LED).

Eine mobile Stiefelwaschanlage ist zu beschaffen.

Die Aufstellflächen vor der Fahrzeughalle sind zu knapp bemessen, aber durch die gering befahrende Straße akzeptabel.

 

Schulungsraum

Der Schulungsraum ist akzeptabel. Im Rahmen eines Neubaus ist eine Größe von 1,5 m² pro Person vorzusehen.

 

 

 

Umsetzungsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es im Arbeitsschutz keinen Bestandsschutz gibt. Die Feuerwehrunfallkasse ist aber beim Bauen im Bestand zu Kompromissen bereit. Die Gemeinden sollten sich jedoch im Klaren sein, ob die getroffenen Maßnahmen die Lösung für die nächsten 30 bis 40 Jahre darstellen soll.

 

Fest steht, dass Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Außerdem sind neue Parkplätze herzustellen. Hierzu gibt es verschiedene denkbare Varianten.

 

Variante 1: Umbau

Der derzeitige Schulungsraum könnte als Umkleideraum genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein kreuzungsfreier Zugang von den Parkflächen geschaffen wird. Außerdem ist eine Duschmöglichkeit zu schaffen. Der Zugang zur Fahrzeughalle über die Treppe ist nicht ideal, eine Ausnahmegenehmigung bei der HFUK kann jedoch beantragt werden. Die Türschwelle im Übergang zur Fahrzeughalle ist durch gelb/schwarzes Klebeband zu markieren. Ein Schulungsraum ist dann in unmittelbarer Nähe im Klever Hof zu schaffen.

 

Variante 2: Anbau

Neben dem Schulungsraum wird ein Umkleideraum mit Dusche und mit ebenerdigem Zugang zur Fahrzeughalle angebaut.

 

Variante 3: Neubau

Durch einen Neubau wäre die Umsetzung jeglicher Arbeitsschutzvorschriften ohne Kompromisse möglich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht dargestellt werden.