Beschlussvorschlag:

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Planungen für eine Erweiterung/einen Neubau aufgrund der Variante __ zu vertiefen. Im Nachtragshaushaltsplan des Amtes sind Planungskosten in Höhe von ______ € zu veranschlagen.


Sachverhalt:

In der Feuerschutzausschusssitzung am 17.01.2024 wurde beschlossen, einen Fachplaner damit zu beauftragen, Planungsunterlagen zur Entscheidungshilfe zu erstellen. Um Kosten zu sparen, hat die Hochbauabteilung des Amtes vier Versionen für die bauliche Entwicklung der Feuerwehr erarbeitet. Alle Versionen beinhalten folgende Unterlagen: Eine vorvertragliche Kostenschätzung nach DIN 276 in der ersten Gliederungsebene, ein Raumprogramm und eine Zeichnung mit Lageplan, Grundriss und Ansichten.

 

Die 1. Version behandelt den Abbruch und Neubau des Feuerwehrgerätehauses.

Die 2. Version ist ein Anbau an die Feuerwehr.

Die 3. Version stellt ein Multifunktionsgebäude mit Feuerwehr dar. Dabei werden das Feuerwehrgerätehaus und der Klever Hof abgerissen. Gestalterisch wurde hierbei die „historische Ecke“ des Klever Hofes beibehalten.

Die 4. Version thematisiert ebenfalls die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes mit Feuerwehr. Hierbei wird nur der Klever Hof abgerissen und das alte Feuerwehrgerätehaus als Lager erhalten.

 

Auf einen umfangreichen Erläuterungsbericht wurde verzichtet. Die Unterlagen werden in der Sitzung präsentiert und erläutert.

 

Hinweis:

Die Entwurfsunterlagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von den Mitarbeitern der Hochbauabteilung des Bauamtes erstellt und ersetzten nicht die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI. Vielmehr sollen die erstellten Unterlagen als Entscheidungshilfe dafür dienen, in welche Richtung Planungen vertieft werden sollen.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Beträge in der Kostenschätzung nur eine Orientierung darstellen können.

Die den Entwurfsunterlagen zu entnehmende Kostenschätzung ist eine vorvertragliche Kostenschätzung und kann von daher lediglich den Kostenrahmen darstellen. Bei einem Kostenrahmen sind Abweichungen um bis zu 30 Prozent von den tatsächlichen Baukosten üblich und akzeptabel (Toleranzrahmen).


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der gewählten Variante.

 


Anlagenverzeichnis:

-          1. Version Kostenschätzung

-          1. Version Raumprogramm

-          1. Version Zeichnung

-          2. Version Kostenschätzung

-          2. Version Raumprogramm

-          2. Version Zeichnung

-          3. Version Kostenschätzung

-          3. Version Raumprogramm

-          3. Version Zeichnung

-          4. Version Kostenschätzung

-          4. Version Raumprogramm

-          4. Version Zeichnung