Begründung:
Der Amtsausschuss
hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 beschlossen, ein bebautes Grundstück in
Lohbarbek, Kellinghusener Straße 10, zur Einrichtung einer
Flüchtlingsunterkunft zu erwerben. Der Betrieb einer eigenen
Flüchtlingsunterkunft erfordert den Erlass einer Satzung über die Unterhaltung
und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit. Sie bildet u.a. die Rechtsgrundlage für die
Erhebung von Benutzungsgebühren von den untergebrachten Personen. Die
Gebührenerhebung hat kostendeckend zu erfolgen. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe
ist eine Gebührenkalkulation aufzustellen. Sie ist dieser Beschlussvorlage
ebenso wie der Satzungsentwurf beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der beigefügten Form zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Erlass der Satzung ermöglicht die Erhebung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr.
Anlagen:
- Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
- Gebührenkalkulation